Grundsteuerreform: Kommunen wollen Kostenexplosion verhindern

Als „Bürokratiemonster” und „Kostentreiber” wurde der Reformvorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zuletzt bezeichnet. Sein Konzept bezieht neben Wohn- und Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Baujahr der Wohnung auch die Nettokaltmiete in die Berechnung ein. Nun gab der Deutsche Städtetag Entwarnung. Die Kommunen wollen verantwortlich mit der neuen Steuer umgehen und die Hebesätze anpassen, falls Mehrbelastungen drohen, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.

Scholz‘ Konzept sorgte zuletzt für Diskussionsstoff. Denn die Belastung in den ohnehin unter hohen Wohnkosten leidenden Großstädten könnte deutlich ansteigen. Medienberichten zufolge wäre in den Metropolen eine Erhöhung der Grundsteuer um durchschnittlich 22 Prozent möglich. Berlin könnte mit der Grundsteuer sogar 64 Prozent mehr einnehmen als bisher – sofern die Hauptstadt nicht den Hebesatz senkt. Scholz ist überzeugt, dass die Kommunen „überall in Deutschland“ gegebenenfalls die Hebesätze absenken werden, um Mehrbelastungen zu verhindern. Berlins Finanzsenator habe dies bereits fest zugesagt. Zudem brachte Scholz eine Kappungsgrenze für Metropolen ins Spiel, um extreme Kostensteigerungen zu vermeiden.

Städte und Kommen wollen sich nicht auf Kosten anderer sanieren

„Für die Städte ist klar: Die Reform der Grundsteuer soll nicht zu Lasten der Bürger gehen. Die Städte werden ihre Hebesätze anpassen, falls Mehrbelastungen drohen”, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages der FAZ. Das bisherige Grundsteueraufkommen von 14 Milliarden Euro solle beibehalten werden. Dennoch schließt Dedy mögliche individuelle Mehrbelastungen nicht aus: „Bei der Reform lässt sich allerdings nicht vermeiden, dass es innerhalb der Städte Verschiebungen geben wird und der einzelne Steuerbescheid etwas niedriger oder höher ausfällt.”

Die Bundesregierung will sich noch im Januar mit den Bundesländern auf ein Reformmodell der Grundsteuer einigen. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer im April 2018 als verfassungswidrig ein (der » DDIV berichtete…). Bis Ende 2019 soll sich die Politik auf eine Neuregelung einigen, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular