Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Auch Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen den Mindestlohn zahlen. Damit einher geht eine Anpassung der Arbeitsstunden bei Minijobbern.
Wird die monatliche Entgeltgrenze von 450 Euro überschritten, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit der Erhöhung des Mindestlohns sinkt die Anzahl der möglichen Arbeitsstunden auf knapp 49 Stunden im Monat. Der Mindestlohn wird 2020 erneut angepasst und steigt dann auf 9,35 Euro monatlich.
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