Ob Trinkwasserverordnung oder die Betreiberhaftung bei Aufzügen in Mehrfamilienhäusern: Immobilienverwaltungen tragen für einen reibungslosen Betrieb oder die regelmäßige Prüfung Sorge. Doch wer haftet eigentlich, wenn etwas schief geht? Rund 70 Fach- und Führungskräfte informierten sich auf dem Fachforum in Leipzig, dass der DDIV in Zusammenarbeit mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Mitteldeutschlands und der Wowilift GmbH und Wowiaqua GmbH veranstaltete.
Rechtsanwalt und ehemaliges DDIV-Präsidiumsmitglied Dietmar Strunz eröffnete den fachlichen Reigen und nahm die Haftungsrisiken des Verwalters aus dem Verwaltervertrag unter die Lupe. Anschließend beleuchtete Rechtsanwalt Sebastian Tempel die spezifischen Risiken der Haftung für Geschäftsführer und Vorstände in Wohnungsunternehmen. Bereits in diesem ersten Block zeigte sich die Vielschichtigkeit der Thematik.
Am Nachmittag standen praktische Fragen der Haftung im Fokus. Die Rechtsanwälte Thomas Hannemann und Martin Alter erläuterten anschaulich und praxisnah anhand der Trinkwasserverordnung, Aufzügen und Messdienstverträgen, wie Haftungsrisiken minimiert werden können. Impulse und Handlungsempfehlungen, die von den Teilnehmern gern aufgenommen wurden.
Höhepunkt war die abschließende Podiumsdiskussion, die Theorie und Praxis zusammenführte und den Teilnehmern wichtige Hinweise für rechtssicheres Agieren an die Hand gab. Am Ende des informativen Tages blieb die Erkenntnis: Themenauswahl, Referenten und Veranstaltungsort waren mehr als gelungen.
Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/