Expertenrat für Klimafragen stellt Defizite beim Sofortprogramm fest

Die beiden Ministerien hatten das Sofortprogramm vorgelegt, da die festgesetzten Jahresemissionsmengen im Jahr 2021 um gut zwei Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente überschritten wurden. Um das Ziel für 2030 noch zu erreichen, waren verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die der ERK nun evaluiert hat.

Dabei ist er zu der Einschätzung gekommen, dass es mit dem Sofortprogramm in den Jahren 2022-2027 zwar weiterhin zu Überschreitungen der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes kommen würde. Diese sollten danach durch das Übertreffen der gesetzten Ziele ab dem Jahr 2028 wieder ausgeglichen werden, sodass das Ergebnis 2030 unter dem Strich wieder stimmt. Die Realisierung der von den Ministerien ausgewiesenen Treibhausgas-Minderungen hält der Expertenrat nur teilweise für wahrscheinlich.

Die beschlossenen Maßnahmen müssten dafür dringend weiter konkretisiert und ihre ausreichende Finanzierung bis 2030 sichergestellt werden.

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