Die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europaparlament einigten sich noch vor dem Jahreswechsel über die neuen Regeln zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Das Maßnahmenpaket sieht die Steigerung der Energieeffizienz, die Beschleunigung der Sanierungsraten und verbesserte Wege zur Erschließung des Effizienzsteigerungspotenzials im Gebäudesektor vor.
Emissionsfreier Gebäudebestand in der EU: „Viele Wege führen nach Rom”
Den Weg zu einem möglichst emissionsfreien und neutralen Gebäudebestand sollen dabei nationale Fahrpläne zur Dekarbonisierung von Gebäuden ebnen. Auch der Einsatz intelligenter Technologien und die Integration langfristiger Gebäudesanierungsstrategien sind vorgesehen. Teil des Maßnahmenpakets ist auch der Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden. Zudem soll eine verbesserte Mobilisierung der öffentlichen und privaten Finanzierung die Umsetzung von Sanierungen begünstigen.
Die Richtlinie muss vom Europaparlament und dem Rat noch förmlich genehmigt werden. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. In Folge dessen müssen die Mitgliedstaaten die Einzelheiten der Regelung in nationales Recht umsetzen.
Die nun erzielte Einigung ist Teil des im November 2016 von der EU-Kommission beschlossenen Pakets „Saubere Energie für alle Europäer”. Es umfasst insgesamt acht konkrete Legislativvorschläge, die den Weg in die Energieunion bereiten sollen.
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