Der Bundesrat drängt seit Jahren auf ein solches Modell – zuletzt erneut mit Verweis auf die Flutereignisse und zunehmende materielle Schäden. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist mittlerweile eine verpflichtende Absicherung im Neugeschäft vorgesehen – ergänzt durch eine Opt-out-Option und eine staatliche Rückversicherung für Großschäden. Eine vollständige Pflichtlösung wird zwar nicht ausgeschlossen, doch bestehen Zweifel an der sozialen Zumutbarkeit, insbesondere bei stark gefährdeten, einkommensschwächeren Eigentümern.
Laut einer Umfrage des Ifo-Instituts befürworten 39 Prozent der Haushalte eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, weitere 34 Prozent sind neutral eingestellt. Nach Aufklärung über die Höhe staatlicher Hilfen – etwa 80 Prozent der Flutschäden 2021 wurden kompensiert – steigt die Zustimmung deutlich, besonders bei bisher nicht versicherten Haushalten in Niedrigrisikogebieten.
Die Bevölkerung empfindet eine privatwirtschaftlich organisierte Pflichtversicherung zunehmend als fairer und effizienter im Vergleich zu staatlichen Einmalhilfen. Das Ifo-Institut sieht darin Potenzial für eine politische Neuordnung der Katastrophenvorsorge. Die Flut 2021 verursachte Schäden von über 40 Milliarden Euro – bei einer Versicherungsquote von nur etwa 50 Prozent der Wohngebäude. Insgesamt sind aktuell nur 25 Prozent der klimabedingten Schäden versichert.
Ein verpflichtendes System könnte sowohl die Vorsorge als auch die staatlichen Haushalte entlasten. Voraussetzung sei jedoch eine risikoadäquate Bepreisung regionaler Gefahren in den Versicherungsprämien.
In der Praxis zeigt sich: Zwar sind etwa 95 Prozent der Wohngebäude gegen Sturm versichert, doch nur rund 54 Prozent verfügen über eine Elementarschadenversicherung. Bei professionell verwalteten WEG liegt die Quote laut VDIV-Verwalter-Monitor immerhin bei 72,5 Prozent, mit deutlichen Unterschieden zwischen Nord (59,6 Prozent) und Süd (82,9 Prozent).
“Elementarschäden: Zeit für die Pflichtversicherung?” – erschien im NL 06-1.
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