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Bundesrat stimmt neuer Entsorgungsverordnung für Dämmplatten zu

Der Bundesrat stimmte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 7. Juli der neuen Verordnung zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien zu. Die Entsorgung von Styropordämmplatten wird nach dem Moratorium im Dezember 2016 nun einfacher und günstiger.

Dämmstoffe, die das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, werden nun nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft. Eine Sondergenehmigung für die Entsorgung ist somit nicht mehr erforderlich. Die nun verabschiedete Verordnung sieht allerdings ein Getrenntsammlungsgebot sowie ein Vermischungsverbot vor. Des Weiteren muss künftig nachgewiesen werden, dass die Materialien ordnungsgemäß beseitigt oder verwertet wurden. Die Verordnung tritt planmäßig einen Monat nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

DDIV: Verordnung vereinfacht die Arbeit von Verwaltungen

Der DDIV begrüßt die Entscheidung: „Immobilienverwaltungen haben nun eine einfache und transparente Grundlage zur Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen”, kommentiert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Der Verband wies bereits im Frühjahr 2016 im Rahmen der BID darauf hin, dass eine angedachte Verschärfung der Entsorgungsregelungen die fachgerechte Beseitigung unverhältnismäßig verteuere. Die Regelung wurde daraufhin – auch auf Druck der BID – Ende Dezember 2016 für ein Jahr ausgesetzt, um Bund und Ländern Zeit einzuräumen, eine neue Verordnung auszuarbeiten.

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Der Elektromobilitätsmotor kommt nur langsam auf Touren

Wie steht es eigentlich um die E-Mobilität in Deutschland? Zu Beginn des Jahres 2017 verfügten in Deutschland rund 55.000 Fahrzeuge über einen Elektro- oder Plug-In Hybridantrieb. Davon wurden 34.022 Fahrzeuge rein batterieelektrisch angetrieben. Die räumliche Konzentration ist dabei unterschiedlich. So liegt die Quote in deutschen Großstädten (ab 100.000 Einwohner) bei 193 Elektrofahrzeugen bzw. Plug-In Hybride pro 100.000 Einwohner, während in ländlichen Kreisen die Quote lediglich bei 87 Fahrzeugen pro 100.000 Einwohner liegt. Daher verwundert es auch nicht, dass in den Großstädten Berlin und Hamburg mit 195 bzw. 193 E-Mobile bzw. Plug-In Hybride je 100.000 Einwohnern die höchsten Quoten zu verzeichnen sind.

Die Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge erhöhten sich im Juni 2017 auf 2.196 PKW oder um 163,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insgesamt wurden von Anfang Januar bis Ende Juni 2017 bereits 10.189 E-Fahrzeuge zugelassen. Im gleichen Zeitraum wurden knapp 1 Million Benziner zugelassen.

Der Umweltbonus, durch den der Absatz an Elektroautos mit 4.000 Euro je Fahrzeug und bei Plug-In Hybriden mit 3.000 Euro je Fahrzeug angekurbelt werden soll, wurde bis Ende Juni 13.083 Mal für reine Batterieelektrofahrzeuge und 9.937 Mal für Plug-in-Hybride in Anspruch genommen. Spitzenreiter unter den E-Mobilen war mit 3.149 Anträgen der BMW i3. Rechnerisch sind bis zum Sommer 2019 mehr als 300.000 Förderungen möglich.

Bundesregierung hält am Fernziel fest

Die Zahlen sind ernüchternd. Dennoch hält die Bundesregierung hält am Kernanliegen und selbstgesteckten Ziel, bis 2020 eine Millionen Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen, fest. Dies geht aus einer Antwort (18/12034) auf eine Kleine Anfrage (18/1267) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Koalition verwies dabei auf den erfolgreich eingebrachten Umweltbonus und die nach ihrer Einschätzung positiven Zulassungszahlen der Jahre 2009 bis 2016.

DDIV: Private Ladeinfrastruktur fördern

Umweltbonus und die Förderung der öffentlichen Ladeinfrastruktur greifen zu kurz und vernachlässigen das enorme Potential von Wohnungseigentümergemeinschaften. Der DDIV plädiert daher für ein 100 Mio. Euro Sofortprogramm zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler bringt diese Position in einem aktuellen » Kommentar auf den Punkt. 

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