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Bundestagswahl voraus: Die Wahlprogramme der Parteien unter der Lupe

In wenigen Wochen sind die Deutschen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages aufgerufen. Die Parteien haben sich bereits im Frühsommer inhaltlich positioniert und ihre Wahlprogramme veröffentlicht. Wir stellen Ihnen die Ideen, Argumente und Zielsetzungen aller im Bundestag vertretenen Parteien sowie der mit Aussicht auf Regierungsbeteiligung in den kommenden Wochen im DDIVnewsletter vor. Heute: Die CDU und die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Familien.

Neubau ist der beste Mieterschutz

Die Christdemokraten möchten die Rahmenbedingungen und Anreize für Investitionen verbessern. Dafür soll die jährliche Normalabschreibungsrate für die Abnutzung von Gebäuden von 2 auf 3 Prozent erhöht werden. Eine einheitliche Musterbauordnung soll mehr Sicherheit für Neubauprojekte gewährleisten. Im Fokus stehen auch Familien, die beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden sollen. Die CDU plädiert für die Einführung eines Baukindergeldes in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr. Darüber hinaus plant sie eine Absenkung der Grunderwerbsteuer durch einen Freibetrag.

Steuerlicher Sonderabschreibung für Sanierungen

Die Partei will auch bei der energetischen Gebäudesanierung neue Impulse setzen. So ist u. a. eine steuerliche Sonderabschreibung für die energetische Optimierung im Programm verankert. Eine Verschärfung der Mietpreisbremse oder eine Renaissance der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft finden sich dagegen nicht auf der CDU-Agenda. Dafür sollen alle Beteiligten von Bund, Ländern, Gemeinden sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft noch im ersten Halbjahr 2018 auf einem „Wohnungsgipfel” gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeiten und verbindliche Regelungen treffen.

Welche Ziele und Vorschläge die SPD verfolgt bzw. einbringen möchte, lesen Sie in der kommenden Ausgabe des DDIVnewsletters am 7. August.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Rückblick: After-Work-Shop “Haftungsrisiken für Verwalter”

Bei der Wartung von Aufzügen oder der Umsetzung der Trinkwassernovelle ist auch der Immobilienverwalter gefordert. Doch wer haftet eigentlich, wenn etwas schief geht? Der DDIV klärte im Rahmen von zwei After-Work-Shops am 28. und 29. Juni in Berlin und Hamburg auf. Mit dabei waren auch Experten von der Wowiaqua GmbH und der Wowilift GmbH.

Hoher Informationsbedarf

Länger als eigentlich angesetzt, tauschten sich die jeweils rund 20 Teilnehmer auf den After-Work-Shops mit Kollegen und Fachleuten aus. Dabei zeigte sich schnell: Der Informationsbedarf zu Aspekten der Betreiberhaftung ist groß und das Thema wirft immer wieder Fragen auf. In den interaktiven Runden, die viel Raum für Nachfragen und Diskussionen boten, konnten sich die Teilnehmer wertvolle Expertentipps einholen.

Rechtsanwalt Thomas Hannemann eröffnete die Veranstaltung und klärte aus juristischer Sicht über die Haftungsrisiken des Verwalters auf. Die anschließende Podiumsdiskussion richtete den Fokus auf die Praxis. Kerstin Huck, Geschäftsführerin der Wowilift GmbH und Johanna Hoppe, Geschäftsführerin der Wowiaqua GmbH, kennen die Sorgen und Nöte der Verwalter auch aus eigener langjähriger Praxis und waren ideale Ansprechpartnerinnen für konkrete Fragen. Anhand praktischer Fallbeispiele veranschaulichten die Experten aktuelle Problematiken und zeigten Lösungsmöglichkeiten auf. Ausreichend Zeit für den weiteren Austausch und intensive Netzwerkarbeit bot auch der abschließende Imbiss.  

Fachforum 15. August: Haftungsrisiken von A bis Z

Der DDIV greift das Themenfeld auch im Rahmen eines ganztägigen Fachforums am 15. August in Leipzig auf. Die Teilnehmer erfahren aus erster Hand, welche Haftungsrisiken aus dem Verwaltervertrag „lauern” oder wie unwirksame Klauseln in Energielieferungs- und Messdienstverträgen „umschifft” werden können. Informationen zum Programm und zur Anmeldung unter: » Fachforum 15. August in Leipzig…

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