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DDIV: Abberufung von Gunther Adler als Baustaatssekretär ist herber Verlust für die Bundesregierung

Der DDIV bedauert die Abberufung von Staatssekretär Gunther Adler. Dies ist ein fatales Zeichen in einer Situation, in der Deutschland auf der Suche nach mehr bezahlbarem Wohnraum ist.

Die Bundesregierung verliert damit nicht nur Adlers große Expertise im politisch und gesellschaftlich entscheidenden Bereich Wohnen und Bauen. Zudem verzichtet sie auf einen kompetenten Fachmann, der in der Immobilienbranche hohes Ansehen genießt. Die Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär hatte sich in den vergangenen Jahren für Politik, Verbände und Unternehmen bewährt und Herr Adler hat wiederholt gezeigt, dass er erfolgreich parteiübergreifend agieren und unterschiedliche Interessen bündeln kann. Der DDIV hatte die Berufung Adlers als Baustaatssekretär im März 2018 nachdrücklich begrüßt.

Unglücklich gewählt ist auch der Zeitpunkt der Abberufung: Sie erfolgte zwei Tage vor dem wichtigen Wohngipfel im Bundeskanzleramt, an dessen Vorbereitung der Baustaatssekretär maßgeblich beteiligt war.

Als neuen Staatssekretär holt Horst Seehofer den bisherigen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen ins Innenministerium. Sein Arbeitsschwerpunkt wird auf dem Bereich Sicherheit liegen.

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Scholz kündigt Grundsteuer-Vorschlag bis Jahresende an

In der Bundestagsdebatte über den Haushalt 2019 kündigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz an, bis zum Jahresende einen Vorschlag zur Reform der Grundsteuer zu präsentieren. „Wir werden in diesem Jahr noch die Grundlagen schaffen müssen, dass die Grundsteuer weiter erhoben werden kann”, sagte er. Bis Ende 2019 soll sich die Politik auf eine Neuregelung einigen, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt hat (1 BvL 11/14), ist die Diskussion über eine geeignete Bewertungsmethode in vollem Gange. Die geforderte Korrektur der Bewertungsvorschriften muss bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt und bis Ende 2024 umgesetzt sein (der DDIV berichtete).

Scholz befindet sich laut eigenen Angaben derzeit im Gespräch mit den Bundesländern. Man wolle eine gerechte Steuer sowie eine unbürokratische und einfache Erhebung ermöglichen. Dabei seien sowohl der Wegfall der für die Kommunen so wichtigen Grundsteuer als auch strukturelle Steuererhöhungen zu vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber eine großzügige Handlungsoption gegeben, bis Ende 2019 die Steuer zu reformieren, sagte der Bundesfinanzminister. Die Umsetzung dieser Vorgabe sei ehrgeizig, aber möglich.

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