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Baugenehmigungen 2017: Geschosswohnungen auf dem Vormarsch

2017 wurden bundesweit rund 348.000 Wohnungen genehmigt. Besonders dynamisch entwickelte sich der Geschosswohnungsbau in den kreisfreien Großstädten. Hier hat sich die Zahl der Baugenehmigungen bezogen auf die Einwohnerzahl gegenüber 2010 verdoppelt. Sie stieg von 21 Wohnungen je 10.000 Einwohner im Jahr 2010 auf 42 Wohnungen im Jahr 2017.

Allein in den sieben größten Städten wurden im vergangenen Jahr mit rund 65.000 Wohnungen gut 2.000 Wohnungen mehr als im Vorjahr genehmigt – das entspricht einem Fünftel aller bundesweit genehmigten Wohnungen. Spitzenreiter unter den „Big Seven“ war München mit 92 Wohnungen je 10.000 Einwohner, gefolgt von Frankfurt am Main (80) sowie Berlin und Hamburg (je 69). Die höchsten Genehmigungszahlen (mehr als 100 je 10.000 Einwohner) erzielten allerdings kleinere Großstädte wie Potsdam, Offenbach und Landau.

Ein besonderes Wachstum war bei den Geschosswohnungen zu verzeichnen. Selbst in ländlichen Kreisen wurden dreimal so viele Wohnungen in Mehrfamilienhäusern genehmigt wie noch 2010.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen ländliche Kreise – naturgemäß – vorn. Vor allem in Landkreisen im Einzugsgebiet wachsender Städte und rund um touristisch attraktive Metropolen stieg die Zahl der genehmigten Ein- und Zweifamilienhäuser.   

Die Studie steht auf den » Interseiten des BBSR zum Download zur Verfügung.

 

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Wirtschaftsausschuss des Bundesrats gibt Empfehlung zur MaBV ab

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat sich am 12. April zur Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beraten. Die Verordnung soll die Versicherungs- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Makler konkretisieren. Im Bundesratsausschuss wurden dabei weitere Änderungen vorgenommen, was letztlich den Prüfbehörden entgegenkommen soll, aber die Durchsetzung der Weiterbildungspflicht schwächen dürfte.

Das Gesetz zur Einführung von Zulassungsvoraussetzungen für Wohnimmobilienverwalter tritt am 1. August in Kraft. Einzelheiten zur damit verbundenen Versicherungs- und Weiterbildungspflicht (20 Stunden in drei Jahren) werden in der MaBV geregelt. Der Referentenentwurf zur Änderung der MaBV (BR-Drs. 93/18) sah vor, dass Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung im Umfang von 500.000 Euro pro Versicherungsfall abschließen müssen und alle drei Kalenderjahre spätestens bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres eine Erklärung gegenüber dem Gewerbeamt darüber abgegeben müssen, dass die Weiterbildungspflicht für den Gewerbetreibenden sowie seine Objektbetreuer abgeleistet wurde. Diese Regelung wurde durch den Wirtschaftsausschuss des Bundesrats in seinen Empfehlungen an den Bundesrat (BR-Drs. 93/1/18) nun weiter abgeschwächt. So soll es nach dem Willen des Wirtschaftsausschusses in Zukunft nicht mehr erforderlich sein, die Erklärung über die abgeleistete Weiterbildung unaufgefordert dem Gewerbeamt zu übermitteln. Stattdessen soll diese nur noch auf Nachfrage den Behörden mitgeteilt werden. „Dies brächte die gewichtigen Vorteile, dass zum einen die Gewerbeamts-Kontrollen planbar sind und damit eine gleichbleibende Arbeitsbelastung erreicht wird; zum anderen wird damit eine intensivere Prüfung der Mitteilung und echte Prävention ermöglicht. Denn die Gewerbetreibenden müssten auf Grund der intensiveren Kontrollen bei unrichtigen Mitteilungen eher mit Entdeckung rechnen und würden daher die Weiterbildung ernsthafter betreiben bzw. diese bei ihren Beschäftigten nachhalten.” heißt es.

Die Verordnung wird voraussichtlich am 27. April im Deutschen Bundesrat verabschiedet.

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