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Erste Energieausweise laufen aus

Mitte Juli werden die Energieausweise der ersten Generation ungültig. Die Ausweise haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie vorzulegen. Ohne gültigen Ausweis drohen hohe Bußgelder.

Dabei ist zu beachten: Die Ausweise dürfen nur von Fachleuten, zum Beispiel Architekten, Energieberatern oder Ingenieuren ausgestellt werden. Zu unterscheiden sind zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis ermittelt den Energieverbrauch auf Basis der vergangenen 36 Monate. Der Bedarfsausweis dagegen erfasst den Zustand des Gebäudes und der Heizung und errechnet daraus den Energiebedarf. Welche Variante die richtige ist, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Gesamtzustand des Gebäudes ab.

Der DDIV rät dazu, die Energieausweise verwalteter Immobilien zu prüfen und ggfs. neue ausstellen zu lassen.

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Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen setzt erfolgreiche Zusammenarbeit fort

Die Bundesregierung hat die Wohnungspolitik als zentrale Aufgabe definiert und im Koalitionsvertrag deutliche Akzente für mehr bezahlbaren Wohnraum gesetzt. Bundesbauminister Horst Seehofer lud daher am 4. Mai zum Spitzengespräch des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen. Auch der DDIV nahm an diesem konstruktiven Arbeitsgespräch teil.

„Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir müssen hier unverzüglich handeln, damit in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungen neu gebaut werden. Das setzt die schnelle Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Investoren, Mieter und selbstnutzende Eigentümer voraus. Mit dem Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist bereits ein erster sehr wichtiger Schritt gemacht”, sagte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.

Im Spitzengespräch warb Seehofer für eine effektive Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Verbänden. Er kündigte an, am Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen festhalten zu wollen und appellierte, dass nur gemeinsam eine nachhaltige Entspannung auf den Wohnungsmärkten erreicht werden könne. Er sieht daher auch die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in der Pflicht, durch eigene konstruktive Vorschläge zum Erfolg der Wohnungsbaupolitik beizutragen: „Ich erwarte hier klare Angebote bereits im Vorfeld des Wohngipfels”, so der Minister. Der Gipfel soll im Herbst stattfinden.

Der Bund selbst plant, wichtige Themen noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen. So wird das Baukindergeld vorgezogen und soll noch in diesem Jahr fließen. Auch den sozialen Wohnungsbau will die Bundesregierung ankurbeln. Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Er erhält damit die Möglichkeit, den Ländern zweckgebundene Mittel für den Wohnungsbau zu gewähren.

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