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Datenschutzgrundverordnung: Verfahrensverzeichnisse kostenlos aktualisieren

Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände profitieren bereits seit April von den umfangreichen Verfahrensverzeichnissen und Musteranschreiben, die ihnen der DDIV kostenlos zur Verfügung stellt: Sie sind speziell auf die verschiedenen Prozesse bei der WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung ausgerichtet und unterstützen sie dabei, reibungslose Abläufe zur neuen Datenschutzgrundverordnung in ihren Unternehmen zu etablieren. Ab Dienstag können Mitgliedsunternehmen das erste Update unkompliziert herunterladen – selbstverständlich ebenfalls kostenlos.

Die Umsetzung der DSGVO wird viele neue Erkenntnisse darüber bringen, wie die Datenschutzbehörden und die Gerichte sie interpretieren und welche Anforderungen an die Umsetzung gestellt werden. Daher erhalten die Mitgliedsunternehmen bis 31. März 2019 regelmäßige Aktualisierungen, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Im Rahmen der Aktualisierung wurde die Struktur der Verfahrensverzeichnisse überarbeitet, um die Handhabung zu erleichtern. Zudem wurden Löschfristen konkretisiert, Angaben zum Empfängerkreis von Daten erweitert und Angaben zu den zu verarbeitenden Daten konkretisiert und erweitert.

Sie haben Interesse an den Verfahrensverzeichnissen und Updates, sind aber noch kein Mitglied in einem Landesverband? Dann können Sie sich hier über die » zahlreichen weiteren Vorteile einer Mitgliedschaft informieren.

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Mindestlohn wird ab 2019 stufenweise erhöht

Die Mindestlohn-Kommission hat die Empfehlung ausgesprochen, den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland von derzeit 8,84 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung soll zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde erfolgen.

Die Gesamterhöhung beträgt 5,66 Prozent. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Langzeitarbeitslose nach Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten sowie Auszubildende und Praktikanten, die weniger als drei Monate beschäftigt sind.

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