Archiv für die Kategorie News

Niedersachsen fordert Nachbesserung bei der Datenschutzgrundverordnung

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor gut einem Jahr war viel Verunsicherung vor allem bei Unternehmern, aber auch bei Vereinen und Verbänden verbunden. Die erwartete Abmahnwelle blieb zwar aus, dennoch sieht das Bundesland Niedersachsen Änderungsbedarf. So hat der Bundesrat am 12. April einen entsprechenden Entschließungsantrag der Niedersächsischen Landesregierung an die zuständigen Bundesratsausschüsse weitergeleitet. Darin wird eine deutliche Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen sowie eingetragene Vereine bei Datenschutzauflagen gefordert.

Der Entschließungsantrag aus Niedersachsen sieht insbesondere Nachbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung des BDSG, das in Teilen über die Vorgaben der DSGVO hinausgeht. Der deutsche Sonderweg würde Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland stärker belasten, als das in anderen EU-Ländern der Fall sei. Deshalb schlägt die Niedersächsische Landesregierung insbesondere folgende Änderungen vor:

Gemäß § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn im Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Bei dieser Regelung handele es sich um eine bundesdeutsche Besonderheit, die in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht gelte. Um gerade kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischen Auflagen und Kosten zu entlasten, soll nach Vorstellungen Niedersachsens diese Mindestzahl deutlich angehoben werden. Die Bundesregierung solle zudem prüfen, ob Vereine, in denen überwiegend oder ausschließlich Ehrenamtliche tätig sind, von der Regelung des § 38 Abs. 1 BDSG ausgenommen werden können.

Artikel 33 Abs. 1 DSGVO sieht eine Meldefrist von 72 Stunden nach Bekanntwerden eines Verstoßes gegen Datenschutzauflagen hinsichtlich personenbezogener Daten vor. Hier wird eine Evaluation der Meldefrist vorgeschlagen. Sofern sich dabei herausstellt, dass die Frist unangemessen kurz ist, wird die Bundesregierung gebeten, auf eine Verlängerung der Frist hinzuwirken.

Nach wie vor herrsche Unsicherheit bezüglich wettbewerbsrechtlicher Abmahnverfahren. Deshalb solle für solche Abmahnverfahren eine ausdrückliche Ausschlussregelung getroffen werden. Hier brauche es eine klarstellende gesetzliche Formulierung.

Ebenso soll die Bundesregierung gebeten werden zu prüfen, ob Ausnahmen oder Erleichterungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Erprobungs- und Testzwecken möglich sind und wie diese umgesetzt werden können. Denn die DSGVO sieht keine Ausnahmeregelungen oder Erleichterungen für eine vorübergehende Datennutzung zu Erprobungs- und Testzwecken vor. Dadurch aber würden Entwicklung und Innovation behindert, da einige Produkte im Online-Bereich vor der Marktreife getestet werden müssten.

Die Datenschutzgrundverordnung bleibt ein wichtiges Thema für Immobilienverwaltungen. Die Kanzlei Groß Rechtsanwälte bietet mit verschiedenen Leistungspaketen Unterstützung. Mitglieder der DDIV-Landesverbände erhalten optimal zugeschnittene Angebote für den professionellen Umgang mit personenbezogenen Daten. Weitere Informationen erhalten Sie unter: » https:/www.lewento.de/ddiv

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Enteignung nicht zu rechtfertigen

In der aktuellen Debatte um zu hohe Mieten sind zu allererst private Wohnungsunternehmen massiver Kritik ausgesetzt und gelten als renditegierig. Im Zentrum steht immer wieder der Vorwurf, an der Mietpreisspirale zu drehen. Einige sehen allein in der Enteignung die Lösung des Problems ständig steigender Mieten. Eine aktuelle Studie des Forschungsinstitutes IW Köln kommt aber zu dem Schluss, dass eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen nicht nur wirtschaftlich fragwürdig sei. Sie würde zudem vielen Mietern zu Gute kommen, die auf Hilfe nicht angewiesen seien.

Die Studie hat untersucht, worin sich private, genossenschaftliche und kommunale Wohnungsunternehmen unterscheiden. Dabei wurde die Entwicklung in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern seit 2013 betrachtet. Das Ergebnis: Neben vielen Gemeinsamkeiten wurden große Unterschiede bei der Mietpreisentwicklung festgestellt. Kommunale Vermieter haben demnach ihre Mieten seit 2013 nur in sehr begrenztem Maße angepasst. Auch die Genossenschaften haben nur verhaltene Mietpreissteigerungen veranlasst. Demgegenüber haben Privatvermieter und private Wohnungsunternehmen die Mieten stärker angehoben als die anderen beiden Vermietergruppen.

Das IW Köln schlussfolgert, dass private Vermieter deutlicher auf den angespannten Wohnungsmarkt reagieren. Allerdings erläutert die Studie auch, dass durch die verhaltene Mietpreisanpassung der städtischen Wohnungsunternehmen für die Kommunen Einnahmeverluste entstehen, die auf andere Weise ausgeglichen werden müssen. Zudem gehöre es zu einer ganzheitlichen Betrachtung auch zu schauen, wie solvent die jeweiligen Mietergruppen sind. So verdienen laut IW Köln 57 Prozent der Mieter, die bei Privatvermietern oder privaten Wohnungsunternehmen wohnen, mehr als 80 Prozent des mittleren Einkommens. Fazit der Studie: Eine Enteignung der großen privaten Wohnungsunternehmen sei äußerst fragwürdig. Die Studie können Sie auf den » Webseiten des IW Köln herunterladen

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular