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Genehmigungen für erneuerbare Energien sollen ab November schneller und vollständig digital erfolgen

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der RED III-Richtlinie“ wollen CDU/CSU und SPD die langwierigen Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland spürbar verkürzen. Der Entwurf, der am 27. Juni erstmals im Bundestag beraten wurde, sieht umfangreiche Änderungen unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Baugesetzbuch vor. Ziel ist es, Hindernisse für den Ausbau der Solar- und Windenergie systematisch abzubauen, insbesondere außerhalb von planerisch festgelegten Beschleunigungsgebieten.

Kern des Entwurfs ist die Einführung verbindlicher Höchstfristen für Genehmigungsverfahren. Diese sollen – je nach Art und Komplexität des Vorhabens – zwischen einem Monat und zwei Jahren liegen. Zudem sollen Antragsteller künftig ihre Unterlagen zentral bei einer einheitlichen Stelle einreichen können, die das Verfahren koordiniert und alle beteiligten Fachbehörden einbindet. Spätestens ab dem 21. November 2025 sind alle Verfahren ausschließlich elektronisch durchzuführen.

Für die Immobilienwirtschaft, insbesondere für größere Wohnungseigentümergemeinschaften, bedeutet diese Initiative neue Chancen. Ob Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach, Quartierslösungen mit Wärmepumpen oder die Kombination mit E-Ladeinfrastruktur: Solche Maßnahmen erfordern bisher oft langwierige Abstimmungen mit Baubehörden, Denkmalschutz, Netzbetreibern und Umweltstellen. Die Einführung zentraler und digitaler Verfahren kann hier zu spürbaren Erleichterungen führen.

Wesentlich für das Gelingen ist die Verlässlichkeit der Fristen sowie die Praxistauglichkeit der geplanten Antragsplattformen. Auch kleinere Verwaltungsakte, etwa bei Nutzungsänderungen von Kellerräumen für Technikzentralen oder für PV-Nebenanlagen, könnten künftig effizienter abgewickelt werden. Mit dem neuen Gesetz reagiert die Regierung auf die RED III-Vorgaben der EU, die eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 fordern. Während die Umsetzung unter der vorherigen Ampelkoalition ins Stocken geraten war, soll der aktuelle Entwurf nun für Planungssicherheit sorgen.

Der Entwurf wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. 

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Eine Million Balkonkraftwerke: Mini-Solaranlagen prägen zunehmend das Bild deutscher Innenstädte

Der Boom markiert einen deutlichen Wandel in der Nutzung dezentraler Photovoltaiksysteme und macht die Energiewende sichtbar bis auf den Balkon. Laut Marktstammdatenregister und Schätzungen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) ist das tatsächliche Ausbauvolumen sogar noch höher, da Nachmeldungen laufend eingehen.

Balkonkraftwerke – auch Steckersolargeräte genannt – bestehen meist aus einem oder zwei Solarmodulen, die an Balkonbrüstungen, Fassaden oder Terrassen installiert werden. Sie speisen ihren Strom direkt ins Hausnetz ein. Bei maximal 800 Watt Anschlussleistung reichen die Geräte in der Regel zur teilweisen Deckung des Eigenbedarfs. Überschüssiger Strom wird ohne Vergütung ins Netz eingespeist.

Die Geräte erfreuen sich zunehmender Beliebtheit: Laut einer Verivox-Umfrage nutzen bereits neun Prozent der Befragten ein Balkonkraftwerk, weitere 17 Prozent planen eine Anschaffung. Insbesondere in dicht besiedelten Quartieren ermöglichen diese Anlagen erstmals auch Mietenden und Wohnungseigentümergemeinschaften eine direkte Teilhabe an der Energiewende.

Für die Immobilienverwaltung ergibt sich daraus ein steigender Handlungsdruck. Zwar wurde durch gesetzliche Anpassungen der ehemaligen Ampelkoalition die rechtliche Zulässigkeit erleichtert, etwa durch vereinfachte Anmeldeverfahren und die Einschränkung der Zustimmungspflicht von Vermietern und Eigentümergemeinschaften. Dennoch bestehen vielerorts Unsicherheiten bei der technischen Umsetzung und Abstimmung in der Gemeinschaft. Häufige Fragen betreffen etwa die Gestaltung von Gemeinschaftseigentum, die Befestigungssysteme an Fassaden oder die Berücksichtigung in der Hausordnung.

Auch wenn der Anteil der Balkonkraftwerke an der gesamten Stromerzeugung bislang gering bleibt, ist ihr Symbolwert erheblich – insbesondere in urbanen Lagen. Für die Immobilienwirtschaft stellt sich nicht mehr die Frage des Ob, sondern nur noch des Wie.

Mehr dazu finden Sie in der VDIV-Handlungsempfehlung „Solarpaket I“ – „Balkonkraftwerke“ und „gemeinschaftliche Versorgung“.

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