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Wohnungsbestand in Deutschland stieg 2018 nur marginal

Laut Statistischem Bundesamt gab es Ende 2018 in Deutschland 42,2 Millionen Wohnungen. Damit stieg der Wohnungsbestand im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozent beziehungsweise 267.000 Wohnungen. Die dazugehörende Wohnfläche belief sich Ende des vergangenen Jahres auf insgesamt knapp 3,9 Milliarden m2.

Der Wohnungsbestand in Deutschland hat sich im Jahr 2018 nur marginal erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr stieg er auf 42,2 Millionen Wohnungen an. Das entspricht einer Erhöhung um 0,6 Prozent beziehungsweise 267.000 Wohnungen. Verglichen mit dem Jahr 2010 vergrößerte sich der Wohnungsbestand um 4,3 Prozent beziehungsweise 1,8 Millionen Wohnungen. Somit kamen Ende 2018 auf 1.000 Einwohner 509 Wohnungen und damit 14 Wohnungen mehr als im Jahr 2010. Damals waren es 495 Wohnungen je 1.000 Einwohner.

Die Wohnfläche des Wohnungsbestandes belief sich Ende 2018 auf insgesamt knapp 3,9 Milliarden m2. Damit wuchs seine Größe gegenüber dem Jahr 2010 um 5,4 Prozent. Die Wohnfläche je Wohnung betrug zu diesem Zeitpunkt durchschnittlich 91,8 m2. Jeder Einwohner hatte im Durchschnitt eine Wohnfläche von 46,7 m2 zur Verfügung. Heute sind die Wohnungen um 0,9 m2größer als vor acht Jahren und die vom Einzelnen bewohnte Fläche erhöhte sich um 1,7 m2.

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Wohnungseigentümer sprechen sich für Rundum-Erneuerung des WEG aus

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WIE) führt aktuell eine bundesweite Umfrage zur anstehenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) durch. Laut ersten Ergebnissen gaben 82 Prozent der bislang befragten 3.100 Wohnungseigentümer an, dass sie eine Rundum-Erneuerung des Gesetzes für erforderlich erhalten. Das deckt sich mit den Forderungen des DDIV, der seit langem auf eine umfassende Reform des WEG drängt.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WIE) befragt derzeit bundesweit Wohnungseigentümer zur geplanten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Demnach gaben laut ersten Ergebnissen 82 Prozent der bislang befragten 3.100 Wohnungseigentümer an, dass sie eine Rundum-Erneuerung des Gesetzes für erforderlich erhalten. Das deckt sich mit den Forderungen des DDIV, der seit langem auf eine umfassende Reform des WEG drängt. Der DDIV als Sprachrohr der deutschen Immobilienverwalter fordert im Rahmen einer WEG-Reform unter anderem Mehrhausanlagen/Unter-gemeinschaften gesetzlich zu regeln, die Vermietung von Sondereigentum durch eine Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu vereinfachen, die Gestaltung der Jahresabrechnung zu regeln, Sondernutzungsrechte ausführlicher zu normieren, die Voraussetzungen, unter denen Zusatzvergütungen für den Verwalter zulässig sind, zu schärfen und § 49 Abs. 2 WEG, wonach das Gericht dem Verwalter bei grobem Verschulden Prozesskosten auferlegen kann, abzuschaffen.

Zudem fordert der DDIV, bei der Neugestaltung des WEG auch die Digitalisierung zu berücksichtigen und die ausschließlich elektronische Archivierung von Unterlagen zu erlauben. Außerdem will der Verband nach wie vor die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter.

Gegen politischen Bestrebungen einzelne Änderungen am WEG vorzuziehen, hatte der DDIV erfolgreich interveniert und die Zusage aus der Regierungskoalition erhalten, dass es einen Gesamtentwurf zur WEG-Reform geben wird. Mit dem Abschlussbericht einer eigens dafür gegründeten offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird bis zum Herbst gerechnet, mit einem Referentenentwurf zum Jahresanfang 2020.

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