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Muss das Land Hessen für Formfehler bei der Mietpreisbremse haften?

Im Sommer 2018 war die Mietpreisbremse in Hessen wegen nicht ordnungsgemäßer Verkündung vom Frankfurter Landgericht für ungültig erklärt worden. Erst im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung eine neue Verordnung erlassen, die seitdem auch gültig ist. Nun könnte eine Klagewelle auf das Bundesland zurollen. Zwischenzeitlich nämlich hat das Unternehmen Lexfox sich Ansprüche von Mietern abtreten lassen und das Land Hessen auf Schadensersatz für überhöhte Mietzahlungen verklagt.

Derzeit läuft der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, das Urteil soll am 13. Februar verkündet werden. Zu erwarten ist, dass sich die Richter der Entscheidung der Vorinstanz anschließen werden und eine Staatshaftung bei fehlerhaftem Verordnungserlass ausschließen. Sollten die Kläger jedoch Recht bekommen, könnte dies eine Klagewelle auslösen. Da die Mietpreisbremse in Hessen vier Jahre lang nicht galt, konnten Mieter währenddessen ihre Vermieter nicht zur Rückzahlung überzogener Mietforderungen verpflichten.

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Keine smarte Ladesteuerung für E-Autos

Von diesem Jahr an sollen in deutschen Haushalten die ersten „intelligenten” Stromzähler eingebaut werden. Viele E-Autobesitzer laden ihre Autos an eigenen Wallboxes. Diese können aber nicht mit den smarten Stromzählern kommunizieren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des stellvertretenden Vorsitzenden Bündnis 90/Die Grünen Oliver Krischer hervor.

Was in anderen Ländern längst umgesetzt ist, beginnt in Deutschland mit mehr als zehnjähriger Verspätung, bloggt der Fraktionsvize am 23. Januar mit Bezug auf die 139. Sitzung des Deutschen Bundestages (Plenarprotokoll 19/139). Verbraucher mit über 6.000 kWh Stromverbrauch im Jahr sollen ab 2020 endlich intelligente Stromzähler (Smart Meter) bekommen. Unter den Privathaushalten dürften es vor allem Besitzer von E-Autos sein, die über die 6.000 kWh Jahresverbrauch kommen. Nun bestätigte die Bundesregierung, dass die Wallboxes gar nicht mit dem Smart Meter kommunizieren können. Absurd, denn die Smart Meter sollen ja gerade das Laden des Autos steuern, je nach Netzauslastung. „Intelligente Messsysteme mit Smart-Meter-Gateways werden künftig eine zentrale Funktion in intelligenten Stromnetzen übernehmen, in welchen sowohl schwankende erneuerbare Energien als auch neue Verbraucher wie Elektromobile flexibel gesteuert werden können. Technisch ist bereits mit den aktuell verfügbaren Geräten eine Steuerbarkeit von Anlagen über den sogenannten CLS-Proxy-Kanal in Verbindung mit Steuereinheiten, die zum Beispiel durch die Gateway-Hersteller angeboten werden, möglich. Allerdings müssen noch technische und rechtliche Aspekte weiterentwickelt werden. Hierzu laufen aktuell zwei umfassende Stakeholder-Prozesse. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die handelsüblichen Wallboxen derzeit in der Regel technisch noch nicht dafür ausgelegt, mittels der vom Schutzprofil geforderten Protokolle bzw. Schnittstellen mit Smart-Meter-Gateways zu kommunizieren”, so der Wortlaut der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte.

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