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38. Mietrechtstage in Berchtesgaden vom 10. bis 12. April 2019

In Deutschland wohnen über 21 Millionen Haushalte zur Miete. Entsprechend hoch ist die Zahl von Mietverträgen, was eine Standardisierung erfordert. Der Gesetzgeber gibt teils zwingende Regelungen vor, teils setzt er nur den Rahmen. Wie dieser vertraglich ausgefüllt werden kann, ist dieses Jahr das Thema des eid Evangelischen Immobilienverband Deutschlands auf den 38. Mietrechtstagen vom 10. bis 12. April in Berchtesgaden.

Unter dem Titel „Gestaltung und Anwendung von Wohnraummietverträgen” wird es insbesondere um die Verwendung von Formularverträgen gehen Vereinbarungen zum vertragsgemäßen Zustand, zum Mietgebrauch und zur -zahlung sowie zur Umgestaltung der Mietsache.

Daneben werden drei Arbeitsgruppen angeboten, in denen virulente Problemstellungen nicht allein juristisch, sondern auch praktisch behandelt werden. Vorträge zur aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie zum Datenschutz bei Vermietung runden die Veranstaltung ab.

Für Fachanwältinnen und Fachanwälte wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, sich durch eine Teilnahme am optionalen Vertiefungsangebot zusätzliche Zeitstunden anzurechnen. Die Veranstaltung bietet in diesem Jahr somit die Gelegenheit, sich bis zu 15 Zeitstunden für eine Zertifizierung gemäß §15 FAO bescheinigen zu lassen. Gemäß den aktuellen Bestimmungen erhalten Wohnimmobilienverwalter für die Veranstaltung einen Fortbildungsnachweis über bis zu 13 Zeitstunden.

Nicht zuletzt wird es wieder ausreichend Möglichkeiten geben, sich mit rund 250 Interessierten aus Wohnungsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Gerichten und weiteren Institutionen auszutauschen. Zum Gespräch lädt auch die begleitende Fachausstellung ein, die von der DDIVservice GmbH organisiert wird, bei der sich Anbieter aus dem wohnungswirtschaftlichen Umfeld mit einem breiten Spektrum von Produkten und Angeboten präsentieren.

Der eid freut sich auf Ihre Online-Anmeldung über: » www.eid-fachforen.de Auf der Internetseite des eid finden Sie zudem alle weiteren Informationen und Programmdetails.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bundesregierung prüft Maßnahmen für mehr bezahlbares Wohnen

Die Bundesregierung möchte die Bürger beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. So ist es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert. Aus einer Antwort der Regierung (BT-Drs.: 19/7608) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs.: 19/7324) geht nun hervor, dass die KfW Bankengruppe im Auftrag der Regierung ein Bürgschaftsprogramm zum Absenken des Eigenkapitals beim Immobilienerwerb prüft.

Viele Bundesbürger können das erforderliche Eigenkapital von 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises oftmals nicht aufbringen. Die Bundesregierung möchte hier Abhilfe schaffen. Ein abgestimmter Vorschlag liegt allerdings noch nicht vor. Unklar ist auch, ob das Programm noch in dieser Legislaturperiode eingeführt wird.

Anpassung der Wohnungsbauprämie wird geprüft

Auch eine mögliche Anpassung der Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie lässt die Bundesregierung derzeit in einer wissenschaftlichen Evaluation eruieren. Die Prämie liegt derzeit bei 8,8 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen. Anspruch darauf haben Bundesbürger, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (Alleinerziehende) bzw. 51.200 Euro (Lebenspartner/Eheleute) nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen wurden zuletzt 1996 angehoben und 2002 in Euro umgerechnet. Mit ersten Ergebnissen der Evaluation rechnet die Bundesregierung Ende 2019.

Erhöhung der Normalabschreibung kein Thema, Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer soll geprüft werden

Die FDP-Fraktion plädiert wiederholt für die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer, um die Nebenkosten beim Immobilienkauf zu senken. Zwar haben die Koalitionäre vereinbart, eine solche Maßnahme zu prüfen, allerdings ist die „regierungsinterne Willensbildung hierzu noch nicht abgeschlossen”, so die Antwort.

Abschlägig beantwortet die Regierung die Frage nach einer zusätzlichen steuerlichen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau. Im Mai 2018 wurde das Gesetz für eine zeitlich befristete, flächendeckende Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im November 2018 vom Bundestag verabschiedet und liegt derzeit beim Bundesrat. In der Antwort heißt es dazu: „Eine (zusätzliche) Erhöhung der linearen Abschreibung wurde im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus diskutiert, allerdings nicht aufgegriffen.”

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