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Grundsteuerreform ist beschlossene Sache

Die Grundsteuerreform (» der VDIV berichtete) hat Bundestag und Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes wie geplant in Kraft treten und die Bundesländer können die Abgabe ab dem Jahr 2025 nach neuen Regeln erheben.

Mit der Reform ändert sich insbesondere die Bewertung der Grundstücke. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die noch geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Künftig erfolgt sie mittels eines wertabhängigen Modells. Bei unbebauten Grundstücken ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden in die Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten einbezogen. Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt aber weiterhin bestehen: Sie wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt, dessen Komponenten der Grundstückswert, die Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und der Hebesatz der jeweiligen Kommune sind.

Ausnahmen möglich

Durch eine Öffnungsklausel im Gesetz ist es den Bundesländern möglich, vom Wertmodell bei der Berechnung der Grundsteuer abzuweichen und eigene Vorgaben zu erstellen. Sollten ihnen dadurch Steuermindereinnahmen entstehen, dürfen diese jedoch nicht in die Berechnungen für den Länderfinanzausgleich einfließen. Um diese Regelung zu ermöglichen, war das Grundgesetz vorab geändert worden.

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München bei Preiszuwächsen von Eigentumswohnungen nur knapp vor Rosenheim

Die höchsten Durchschnittspreise für Eigentumswohnungen in Deutschland müssen Erwerber in München, Stuttgart und Frankfurt a. M. bezahlen. Dahinter folgen Köln und Düsseldorf. Das geht aus einer » Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Demnach beträgt der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis in der bayerischen Landeshauptstadt 7.200 Euro.

Stuttgart (4.700 Euro) sowie Frankfurt a. M. und Köln (je 4.500 Euro) folgen dahinter. Düsseldorf komplettiert mit 4.300 Euro pro Quadratmeter die Top 5. Die Angaben beziehen sich dabei auf bezugsfreie Wohnungen mit intakter Bausubstanz und guter Ausstattung in ruhiger Lage. Über den Zeitraum von 2009 bis 2019 betrachtet, ist München mit einem Plus von 162 Prozent auch beim Preiszuwachs führend. In Frankfurt a. M. und Köln müssen aktuell je 114 Prozent mehr als vor zehn Jahren für eine Eigentumswohnung aufgebracht werden. In Stuttgart beträgt der Anstieg 96 Prozent und in Düsseldorf 79 Prozent. Auffällig in der Statistik ist Rosenheim: In der nur 63.000 Einwohner zählenden Stadt verteuerten sich die Eigentumswohnungen in diesem Zeitraum um 153 Prozent.

Die teuersten freistehenden Eigenheime inklusive Garage und ortsüblichem Grundstück stehen ebenfalls in München. Stuttgart, Frankfurt a. M., Düsseldorf und Rosenheim folgen dahinter. Eigenheime in der bayerischen Hauptstadt sind dabei mit durchschnittlich 1,65 Millionen Euro deutlich hochpreisiger als in Stuttgart und Frankfurt, wo rund 1,1 Millionen Euro beziehungsweise 1 Million Euro aufgerufen werden. Düsseldorf folgt mit 925.000 Euro, und in Rosenheim auf Platz 5 sind rund 800.000 Euro zu zahlen.

Auch bei der Kaufpreisentwicklung der Einfamilienhäuser in den vergangenen zehn Jahren liegt die Bayernmetropole mit einem Plus von 120 Prozent an der Spitze. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen in der Statistik Rosenheim und Mannheim mit Zuwächsen von 106 beziehungsweise 86 Prozent. In Frankfurt a. M. ist ein Anstieg von 85 Prozent und in Bonn von 70 Prozent zu verzeichnen.

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