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Anne Katrin Bohle ist neue Baustaatssekretärin

Anne Katrin Bohle hat die Nachfolge von Baustaatssekretär Gunther Adler antreten. Sie war vorher als Abteilungsleiterin für Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen tätig.

Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) sagte zu dieser Personalentscheidung: „Anne Katrin Bohle ist eine ausgewiesene Kennerin ihres Fachs. Ich bin überzeugt, dass wir mit ihr die vielfältigen Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erfolgreich fortsetzen können. Gleichzeitig möchte ich Gunther Adler für seine hervorragenden Leistungen als Baustaatssekretär und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit danken.” Adler wechselt, wie bereits im Februar bekannt wurde, als Geschäftsführer zur neuen Autobahn GmbH des Bundes.

„Wir freuen uns, mit Anne Katrin Bohle eine erfahrene Branchenkennerin als Ansprechpartnerin im Bundesministerium zu haben. Für die Immobilienwirtschaft ist es dabei ein wichtiges Signal, dass mit ihr als ehemalige Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Wohnen der Bauministerkonferenz erneut jemand mit großer Expertise für das Amt ausgewählt wurde”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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Hamburg: Vermieter von Ferienwohnungen müssen sich registrieren

Immer mehr Städte und Gemeinden gehen gegen die Zweckentfremdung von privaten Wohnungen vor. In Hamburg müssen sich Anbieter wie Airbnb seit 1. April 2019 registrieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Anzeigen für Ferienwohnungen dürfen in der Hansestadt ab sofort nur noch mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer veröffentlicht werden. Hierfür wurde ein Onlinedienst eingerichtet. Inzwischen haben sich schon mehr als 2.400 Nutzer registriert, berichtet die Hamburger Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).

Nach anfänglicher Kritik an der Verschärfung lobte Airbnb das digitale und schlanke Registrierungssystem in Hamburg. Das Modell ist allerdings nicht neu –in Berlin müssen sich Vermieter von Ferienwohnungen seit Mai 2018 registrieren. Wer nicht nur Zimmer sondern ganze Wohnungen anbietet, benötigt in der Hauptstadt zudem eine behördliche Genehmigung des Bezirks.

Gegen Wohnungsknappheit und für mehr Lebensqualität

Die Hansestadt möchte mit der Registrierungspflicht der Wohnungsknappheit begegnen und die Lebensqualität in den Szenenkiezen, die besonders viele Touristen anziehen, besser schützen. Hierfür wurde das Wohnraumschutzgesetz der Stadt zum Jahresbeginn 2019 erneut verschärft. Neben der Registrierungspflicht sieht das Gesetz vor, dass Wohnungen nur noch sechs statt wie bisher acht Monate am Stück vermietet werden dürfen. Sollen Teile der Wohnung ständig zur Vermietung angeboten werden, müssen sie weniger als die Hälfte der Gesamtwohnfläche ausmachen. Dabei muss ein Belegungskalender geführt werden und die Daten werden den Finanzbehörden übermittelt.

München: Auskunftspflicht für Airbnb

Auch in der bayerischen Landeshauptstadt stehen Onlineplattformen, die Ferienwohnungen anbieten, zunehmend unter Druck. So urteilte das Verwaltungsgericht München im Dezember 2018, dass Airbnb der Stadt Auskunft über seine Gastgeber geben muss. Das Portal legte dagegen Rechtsmittel ein. Auch der Berliner Senat fordert die Plattform auf, Informationen über nicht registrierte Vermieter preiszugeben – bisher ohne Erfolg. Airbnb beruft sich auf den Datenschutz und kritisiert, dass es der Senat in der Vergangenheit mehrfach ablehnte, ein Registrierungssystem nach dem „Hamburger Modell“ aufzubauen.

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