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Baukindergeld auf dem Weg zu den Familien

Die ersten 4.200 Familien haben Ende März den Förderzuschuss für den Kauf der eigenen vier Wände erhalten und profitieren vom neugeschaffenen Baukindergeld. Ziel der Förderung ist es, Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnungen zu unterstützen. Seit September 2018 können entsprechende Förderanträge bei der KfW gestellt werden.

Laut Bundesbauminister Horst Seehofer haben bereits etwa 83.000 Familien das Baukindergeld beantragt. Die meisten Anträge sind bei der KfW von Familien aus Nordrhein-Westfalen eingegangen, dicht gefolgt von Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind, das jünger ist als 18 Jahre, gilt für den erstmaligen Erwerb oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung. Bedingung ist, dass die Immobilie für mindestens zehn Jahre selbstgenutzt wird. Mit der Förderung, die über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgezahlt wird, erhalten Familien mit Kindern und Alleinerziehende also bis 12.000 Euro pro Kind als Unterstützung beim Immobilienkauf. Weiterführende Informationen und Möglichkeiten zur Beantragung finden Sie auf der » Seite der KfW.

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Zensus 2021: Gesetz im Bundestag angekommen

Nach langer Verzögerung ist das Zensusgesetz, das die operative Durchführung des Zensus 2021 regelt, nun im Bundestag angekommen. In erster Lesung wurde der Gesetzentwurf an die beteiligten Ausschüsse verwiesen. Gleichzeitig hat der Bundesrat zum Gesetz Stellung bezogen und weitreichende Ergänzungen der Erhebungsmerkmale gefordert.

Zensusgesetz 2021 in der 1. Lesung

Der Entwurf für das Zensusgesetz (BT-Drs. 19/8693), das unter anderem die detaillierte Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung im Mai 2021 regelt, wurde am 4. April 2019 unter TOP 19 im Bundestag in erster Lesung diskutiert. Im Anschluss wurde die Vorlage an den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Der Entwurf des Gesetzes hatte sich immer wieder verzögert, da ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des vergangenen Zensus anhängig war. Diese wurde erst im vergangenen September bescheinigt, weshalb die Arbeiten am Gesetz verspätet begannen.

Der nun ins Parlament eingebrachte Entwurf beschränkt sich bei den Erhebungsmerkmalen für Wohngebäude im Kern auf den Mindestkatalog, den die EU-Richtlinie vorgibt. Hierzu zählen die Eigentumsverhältnisse, Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Wohnungen und Heizungsart. Zusätzlich werden noch sogenannte Wohnungsmerkmale abgefragt: Art der Nutzung, Wohnfläche, Anzahl der Räume, Namen von bis zu zwei Bewohnern und die Zahl der Bewohner.

Bundesrat meldet Änderungsbedarf an

Der Gesetzentwurf wurde bereits Ende März im federführenden Innenausschuss des Bundesrats beraten. In der entsprechenden Ausschussempfehlung (BR-Drs. 100/1/19) sieht der Bundesrat umfangreichen Änderungsbedarf hinsichtlich der Erhebungsmerkmale. Bei Gebäuden regt der Bundesrat die Erweiterung des Merkmalkatalogs auf den Energieträger sowie den energetischen Gebäudezustand an. Zudem sollen bei Wohnungen zusätzlich die Art der Nutzung, Leerstandsdauer und -gründe, Wohnungsfläche, Zahl der Räume sowie die Nettokaltmiete abgefragt werden.

Die Ausschussempfehlung wurde am 12. April vom Bundesrat beschlossen. Die Bundesregierung kann zu dem Entschluss des Bundesrats eine Gegenäußerung vornehmen.

Weiterer Zeitplan

Das Gesetz wird wohl Anfang Mai in den Bundestagsausschüssen beraten, möglicherweise wird es auch eine Sachverständigenanhörung geben. Die Verabschiedung des Gesetzes soll auf jeden Fall noch vor der Sommerpause erfolgen.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter ist bereits seit geraumer Zeit mit den zuständigen Stellen im Statistischen Bundesamt sowie im Innenministerium im Gespräch und wird sich im parlamentarischen Verfahren gegen eine unverhältnismäßige Erweiterung der Erhebungsmerkmale aussprechen, wenn dadurch Immobilienverwaltungen über Gebühr belastet werden.

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