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Keine Ausnahme bei Grunderwerbsteuer für Erbbaurechte

Die Bundesregierung hat auf ihren Liegenschaften 4.685 Erbbaurechte vergeben. Das geht aus der Antwort (» BT-Drs. 19/14362) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Im Jahr 1990 waren es lediglich 1.908 gewesen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat diese Rechtsform auf 3.991 Grundstücke angewendet und 2018 so rund 4,5 Millionen Euro an Erbbauzinsen eingenommen.

Gleichzeitig verteidigt die Bundesregierung in ihrer Antwort die Erhebung von Grunderwerbsteuer auf Erbbaurechte. Nach dem Grunderwerbsteuergesetz stehen Erbbaurechte den Grundstücken gleich, heißt es zu Begründung. Dies beruht darauf, dass das Erbbaurecht zivilrechtlich ein grundstücksgleiches Recht ist, das wie ein Grundstück behandelt wird. Zusätzlich wird aufgeführt, dass eine Steuerbefreiung für die Bestellung eines Erbbaurechts im Widerspruch zum mit dem Grunderwerbsteuergesetz von 1983 angestrebten Ziel stehen würde. Dieses sieht vor, die Zahl von Steuerbefreiungen auf das kleinstmögliche Maß zu reduzieren. Außerdem stelle die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Bestandteil des nationalen Steuergefüges dar und würde den Bundesländern helfen, ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben zu erfüllen. Im Jahr 2018 betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Deutschland rund 14 Milliarden Euro.

Die Bundesländer, in denen die BImA die meisten Erbbaurechte verwaltet, sind Niedersachsen (2.317), Schleswig-Holstein (681) und Baden-Württemberg (528). Insgesamt 4.256 der vergebenen Erbbaurechte, damit der Großteil, läuft in den Jahren zwischen 2040 und 2059 aus. Vier erlöschen erst im 22. Jahrhundert.

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PropTechs wollen Standorte nahe der Immobilienwirtschaft

Als vor etwa fünf Jahren erstmals der Begriff PropTech im deutschsprachigen Raum auftrat, wurde auch die Immobilienwirtschaft hellhörig. Denn der Ausdruck beschreibt Start-ups, die mit neuen Technologien und innovativen Geschäftsmodellen die Digitalisierung der Immobilienbranche vorantreiben wollen. Um einige wichtige Eigenschaften dieser Unternehmen herauszuarbeiten, hat Catella Research eine Umfrage unter rund 300 deutschen PropTechs durchgeführt und im Catella Market Tracker „PropTechs 2019” zusammengefasst.

Auffällig dabei ist, dass nur circa 30 Prozent der PropTech-Mitarbeiter vor ihrer jetzigen Position in der Immobilienwirtschaft gearbeitet haben und nur 21 Prozent zuvor eine immobilienwirtschaftliche Ausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert haben. Demnach treten die Unternehmen, die im Durchschnitt 13 bis 16 Mitarbeiter haben, von außen an die Immobilienwirtschaft heran, wenn sie eine Marktnische erkannt haben und diese mit einer geeigneten Technologie schließen wollen.

Daher ist es nachzuvollziehen, dass die Befragten die Möglichkeit des Austauschs beziehungsweise der Kooperation mit Unternehmen der Immobilienbranche als sehr wichtige Komponenten bei der Auswahl ihres Unternehmensstandortes angeben. Mehr als drei Viertel empfinden es darüber hinaus als wichtig oder sehr wichtig, dass Immobilienfirmen vor Ort ansässig sind. Gleichzeitig lässt sich daraus folgern, dass auch PropTech-Unternehmen nicht nur digital mit ihren möglichen Kunden in Kontakt treten wollen. Sie haben erkannt, dass die räumliche Nähe ebenfalls von Bedeutung ist, um Verständnis für die Probleme und Erwartungen des potenziellen Geschäftspartners aus der Immobilienwirtschaft zu entwickeln.

Ähnliche Erfahrungen hat der VDIV Deutschland gemacht, der die Digitalisierung innerhalb der Immobilienverwaltungen aktiv begleitet und fördert. So hat er bereits vor geraumer Zeit die AG Digitalisierung gegründet, die zunächst ein Anforderungsprofil für externe digitale Systeme aus Sicht der Immobilienverwalterbranche entwickelte. Hierfür wurden mögliche Themenfelder aus der Praxis ermittelt, die zukünftig vollautomatisiert und ohne großen Schnittstellenaufwand bei der Implementierung von neuer Software für integrierte Prozesse in der Verwaltung umgesetzt werden sollen. In einem zweiten Schritt wurden ERP-Softwarehersteller sowie PropTech- und Abrechnungsunternehmen aus dem VDIV-Partnerkreis mit diesen Anforderungen vertraut gemacht. So konnte eine Sensibilisierung für die Bedürfnisse und Erwartungen von Immobilienverwaltungen an Software und Dienstleistungen vor dem Hintergrund der Schnittstellenproblematik erreicht und die Kooperation mit PropTech-Unternehmen erwartungsorientiert intensiviert werden ‒ zum Vorteil für beide Seiten.

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