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Zahl öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge steigt.

Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen für E-Autos stieg 2019 um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft sind derzeit rund 24.000 öffentliche und teilöffentlich Ladepunkte im Register des Verbandes erfasst – 8.000 mehr als im Vorjahr. Die Pläne der Bundesregierung sind damit aber noch längst nicht erreicht.

Auf dem Autogipfel Anfang November 2019 hatte die Bundesregierung beschlossen, bis zum Jahr 2030 eine Million öffentlicher Ladepunkte zu schaffen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren Anfang Dezember 2019 in Deutschland 22.031 öffentliche Ladepunkte (19.716 Normalladepunkte und 2.315 Schnellladepunkte) für Elektrofahrzeuge in Betrieb. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16330) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15834) hervor. 4.136 Normalladepunkte und 449 Schnellladepunkte befinden sich der Antwort zufolge in Bayern, 3.754 Normalladepunkte und 190 Schnellladepunkte in Nordrhein-Westfalen, 2.922 Normalladepunkte sowie 454 Schnellladepunkte in Baden-Württemberg.

Auf die Frage, wie viele der 100.000 Ladepunkte, die nach der Zielsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD „bis 2020 zusätzlich verfügbar” sein sollen, mittlerweile tatsächlich verfügbar sind, heißt es in der Antwort der Regierung: Bei den 100.000 Ladepunkten aus dem Koalitionsvertrag handle es sich sowohl um öffentlich zugängliche als auch private Ladepunkte. Da zu den privaten Ladepunkten keine Erhebungen vorliegen, könne hierzu keine Aussage getroffen werden.

Zur Frage, wie sich die eine Million öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur bis 2030 errichtet sein sollen, auf die Bundesländer verteilen, heißt es in der Vorlage: Eine vorab fixierte Verteilung der angekündigten öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf die jeweiligen Länder werde nicht angestrebt. Fokus sei vielmehr ein bedarfsgerechter und flächendeckender Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Hierfür habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als gemeinsame Planungsgrundlage das „StandortTOOL” im September 2019 veröffentlicht, das den zusätzlichen Ladebedarf für die Jahre 2022 und 2030 zeige. Die Ermittlung des künftigen Bedarfs erfolge auf Basis von Verkehrsströmen, sozioökonomischer Daten sowie Nutzer- und Raumstrukturen, schreibt die Regierung.

Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge kommen derzeit neun der aktuell bundesweit gemeldeten 220.000 Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge auf jede öffentliche Ladestation. Theoretisch sei das genug, zumal die meisten Fahrzeuge ohnehin an privaten Stationen geladen würden. Die Quote liege sogar über der von Experten empfohlenen von 12,5 bzw. zehn pro Ladesäule.

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Mehr KfW-Fördermittel für Barrierereduzierung in Wohnraum

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für dieses Jahr auf 100 Millionen Euro erhöht. Bislang standen dafür 75 Millionen Euro bereit. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden. BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Barrierereduzierung.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Niemand sollte umziehen müssen, nur weil seine Wohnung nicht altersgerecht gestaltet ist. Deshalb stocken wir die Förderung für Baumaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden, deutlich auf. Davon profitieren ältere Menschen, Familien mit Kindern aber auch Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.”

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Die hohe Nachfrage nach KfW-Zuschüssen für die Barrierereduzierung zeigt die große Relevanz dieser Förderung. Ich freue mich, dass wir das Produkt nun mit höheren Mitteln fortführen können und dadurch noch mehr Menschen in Deutschland in Wohnkomfort investieren und sich einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung sichern können.”

Das BMI und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen von bis zu 6.250 Euro bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Seit 2009 wurden knapp 410.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 3,85 Milliarden Euro mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2019 waren es 63.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 400 Millionen Euro. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite » www.kfw.de/455-b oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

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