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Grundsteuerreform: Neuer Rückenwind für Flächenmodell

Bei der Diskussion um die Reform der Grundsteuer erwartet die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), der auch der DDIV angehört, neuen Rückenwind für das von ihr favorisierte einfache und bürokratiearme Flächenmodell auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen. Hintergrund ist der Austausch des Bundesfinanzministers mit Verfassungsrechtlern und ausgewählten Landesfinanzministern (» der DDIV berichtete).

Die BID plädiert nach wie vor für das Flächenmodell. Dieses erfüllt die verfassungsrechtlichen Vorgaben, könnte innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden und ist leicht nachvollziehbar. Zwar müsste für das Flächenmodell das Grundgesetz geändert werden. Das ist nach Ansicht der BID aber auch bei dem vorliegenden Vorschlag des Bundesfinanzministeriums der Fall, der sich aufgrund des Ansatzes von Bodenrichtwerten zu weit von der bisherigen Bewertungssystematik entfernt. Die ebenfalls zur Diskussion stehende Länderöffnungsklausel, womit Abweichungen von der Bundesregelung auf Länderebene möglich sein sollen, hält die BID grundsätzlich für sinnvoll, sofern eine solche Regelung den Bundesvorschlag vereinfacht und verfassungsfest ausgestaltet werden kann. Bayern dringt auf eine solche Öffnungsklausel. Zudem tritt die BID der aktuell geführten Diskussion über die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer weiter entschieden entgegen. Dieser Vorschlag widerspricht dem Äquivalenzprinzip, das der Grundsteuer zugrunde liegt. Bei Abschaffung der Umlagefähigkeit würde die Grundsteuer für den vermieteten Grundbesitz den Charakter einer Vermögensteuer annehmen, was verfassungswidrig wäre und damit abzulehnen ist.

Neuer Vorschlag aus Niedersachsen

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann hat sich am 13. Mai 2019 zur Neuregelung der Grundsteuer mit einem neuen Vorschlag zu Wort gemeldet: Er plädiert für die Abschaffung der Grundsteuer und schlägt stattdessen einen Zuschlag auf die Einkommensteuer vor. Althusmann unterstützt zudem die bayerische Forderung auf Schaffung einer Länderöffnungsklausel und lehnt das wertabhängige Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ab. Dieses sei Bürokratiewahn pur und erzeuge einen unvertretbar hohen Mehraufwand, sagt er gegenüber der Rheinischen Post. Aus der Antwort der Bundesregierung (» BT-Drs. 19/9538) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion geht hervor, dass für die Umsetzung der Reform der Grundsteuer rund 30,9 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssten. Hinzu kämen etwa 4,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie rund eine Million Fälle, in denen aufgrund der Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage kein Einheitswert vorliege. Der Bund werde zwar die Länder bei der Umsetzung der Reform unterstützen. Eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes jedoch sei nicht beabsichtigt.

Bundesfinanzminister bei Grundsteuer optimistisch

Während der Sitzung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag am Mittwoch äußerte sich Olaf Scholz zuversichtlich, dass die Reform der Grundsteuer bis zum Jahresende umgesetzt werden kann. Er führt aus, dass das neue Grundsteuergesetz mit weniger Bürokratie auskommen werde und Steuerzahler zukünftig weniger Angaben machen müssten. Das Steueraufkommen solle unverändert bleiben. Der Finanzminister geht davon aus, dass eine Einigung erreicht wird, die auch Abweichungsmöglichkeiten für die Bundesländer enthalte. Den Vorschlag aus Niedersachsen, die Grundsteuer abzuschaffen und dafür einen Zuschlag auf die Einkommensteuer zu erheben, lehnt er jedoch ab. Bündnis 90/Die Grünen und FDP äußerten in der Finanzausschusssitzung hinsichtlich der Länderöffnungsklausel verfassungsrechtliche Bedenken. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, war die Reform der Grundsteuer auf der Sitzung des Koalitionsausschusses am 14. Mai 2019 kein Thema – und das, obwohl die Zeit drängt. Denn bis Jahrsende muss die Neuregelung der Grundsteuer umgesetzt werden.

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Wohneigentum günstiger als Mietwohnungen

Der aktuelle Accentro-IW Wohnkostenreport 2019 belegt: Immobilieneigentum ist nach wie vor die beste Altersvorsorge. So ist bundesweit der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses noch immer deutlich günstiger als die Neuanmietung einer Wohnung.

Für die Studie wurden die Kosten für Mieten und Eigentumswohnungen aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland analysiert. Das Ergebnis: In den sieben deutschen Metropolen Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Köln und Stuttgart liegen die Kosten, die für Wohneigentum aufgewendet werden müssen, unter denen für Mietwohnungen bei einem Neuvertrag. Der Vorteil der Kosten für selbstgenutztes Eigentum liegt beispielsweise in Berlin bei 27 Prozent im Vergleich zur Miete, in Düsseldorf sind es sogar 54 Prozent. In allen sieben Städten führt der starke Anstieg der Kaufpreise für Immobilien zu Angleichungsprozessen zwischen Selbstnutzer- und Mietkosten. Der Effekt zeige sich beim Vergleich der Kosten für Eigentum mit Bestandsmieten. So sind die Selbstnutzerkosten für Wohneigentum in Berlin, Hamburg und München höher als die Bestandsmieten.

Auch bei den Kreisen und kreisfreien Städten zeige sich ein ähnliches Bild wie in den Großstädten: In 94 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte lägen die Selbstnutzerkosten für Wohneigentum unter den Kosten der Neuvertragsmieten. In nur 26 Kreisen und kreisfreien Städten lägen die Selbstnutzerkosten über den Mietkosten. Obgleich in den meisten Landkreisen Deutschlands Wohneigentum günstiger ist als Mieten, schrecken Mieter häufig davor zurück, Eigentum zu erwerben. Als zu hohe Zugangsbarrieren werden Kaufnebenkosten und das notwendige Eigenkapital genannt.

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