Archiv für die Kategorie News

Abgeordnetenhaus verabschiedet umstrittenen Mietendeckel

Am 30. Januar hat das Berliner Abgeordnetenhaus den sogenannten Mietendeckel mehrheitlich beschlossen. Zuletzt war der lang diskutierte und heftig umstrittene Entwurf für das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin für die Abstimmung im Parlament vom Berliner Senat leicht modifiziert worden. Die Koalition geht davon aus, dass das umstrittene Regelwerk jetzt juristisch „wasserdicht” ist. In der korrigierten Begründung des Gesetzes, die am 22. Januar von den Fachausschüssen beschlossen wurde, heißt es: Der Mietendeckel setzt nun Preisobergrenzen als Verbote fest, womit er sich vom Mietvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) absetzt.

Mit Inkrafttreten ab Februar werden die Mieten für 1,5 Millionen nicht preisgebundene Wohnungen, die vor 2014 in Berlin gebaut wurden, rückwirkend zum 18. Juni 2019 für fünf Jahre eingefroren. Hier wurde die Regelung leicht modifiziert: Maßgeblich ist zwar die zum Stichtag erhobene Miete, wird eine Wohnung aber danach neu vermietet, ist die dann vereinbarte Miethöhe entscheidend.

Vermieter, die sehr niedrige Mieten verlangen, sind nach der geänderten Regelung etwas besser gestellt: Sie dürfen bei Wiedervermietung unter bestimmten Voraussetzungen den Quadratmetermietpreis um einen Euro monatlich auf bis zu 5,02 Euro erhöhen. Die Härtefallregelung sieht Ausnahmen dann vor, wenn „dauerhafte Verluste” oder die Substanzgefährdung der „maßgeblichen Wirtschaftseinheit” drohen. Ausgenommen von der Regelung sind neben öffentlich geförderten und mit staatlichen Fördermitteln modernisierten oder sanierten Wohnungen nun auch solche, die ohne eine dem Neubau entsprechende Wiederherstellung dauerhaft unbewohnbar wären. War es ursprünglich noch geplant, dass Mieter berechtigte Mietabsenkungen bei den Berliner Behörden beantragen können sollen, sieht die überarbeitete Fassung nun vor, dass Mieter selbst zivilrechtlich gegen überhöhte Mietforderungen vorgehen müssen.

Der Berliner Bundestagsabgeordnete und Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, bekräftigte unmittelbar nach der Abstimmung, die bereits angekündigte Klage (» der VDIV berichtete) anstrengen zu wollen. „Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden daher gegen den Mietendeckel klagen und eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen”, sagte Luczak. „Dafür brauchen wir die Unterschriften von 178 Bundestagsabgeordneten. Ich bin mir sicher, dass wir dieses Quorum schnell erreichen werden.”

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bundesregierung legt Förderprogramm für Heizsysteme neu auf

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 sollen CO2-arme Heizungssysteme stärker gefördert werden. Dazu sollen zeitnah neue Förderrichtlinien festgelegt werden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/16415) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15677). Bis dahin blieben die alten Regelungen bestehen, eine rückwirkende Prämie solle nicht gewährt werden. Die im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vorgesehenen obligatorischen Beratungen von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern sollen von Energieberatern der Verbraucherzentrale durchgeführt werden.

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, der die dafür zuständigen Bundesministern für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, sowie des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, vorgelegt hatten. Darin enthalten sind finanzielle Anreizprogramme, um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen. So soll eine sogenannte Austauschprämie mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt werden. Gleichzeitig verbietet die Bundesregierung in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, den Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026. Allerdings darf auch danach noch eine Ölheizung eingebaut werden, sofern sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird. Die Vorgaben dafür sind derzeit im Detail noch nicht festgelegt. Zudem soll es Ausnahmen geben, wenn weder Gas- noch Fernwärmeleitungen in der Nähe liegen und eine Versorgung mit erneuerbarer Energie zu „unbilligen Härten” führen würde (» der VDIV berichtete).

Insgesamt ist der Umstieg von Ölheizungen auf klimafreundlichere Heizanlagen bereits in den jetzigen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) förderfähig (KfW-Programme, Marktanreizprogramm). Allerdings sollen mit einer neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert werden. Unabhängig davon ist der Austausch einer Ölheizung künftig zusätzlich steuerlich absetzbar: Der für die steuerliche Förderung geltende Satz soll bei 20 Prozent je Einzelmaßnahme liegen – als ein Bestandteil der Förderung aller Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, der bis zu einem Gesamtvolumen von 40.000 Euro pro Objekt ab dem 1. Januar 2020 eingeführt wird und eine Minderung der Steuerschuld über drei Jahre ermöglichen soll. In die steuerliche Förderung fallen neben dem Heizungstausch auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular