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Steuerliche Erleichterungen für Corona-Betroffene

Die im Koalitionsausschuss verabredete befristete Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent wird allen Bürgern zu Gute kommen, die im Steuerhilfesetz geregelte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie von 19 auf 7 Prozent ebenso. Darüber hinaus wurden für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Selbständige und Freiberufler eine Reihe weiterer steuerlicher Erleichterungen geschaffen. 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit den obersten Landesbehörden einen Katalog konkreter Maßnahmen abgestimmt.

–       Unternehmen, die wegen der Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr einen Verlust ausweisen werden, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können neben der Erstattung von bereits für 2020 geleisteten Steuervorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlten Beträgen bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr.

–       Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen. Sie müssen darlegen, dass sie unmittelbar betroffen sind, den Wert entstandener Schäden jedoch nicht im Einzelnen belegen. Durch die Stundung wird der Zeitpunkt der Zahlung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer hinausgeschoben, die Liquidität also gesichert. Die Stundung der Kraftfahrzeugsteuer kann ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020 beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.

–       Darüber hinaus können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Hierfür können sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag stellen. Bereits für 2020 geleistete Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer können zudem auf Antrag erstattet werden.

–       Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden (Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer) soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden.

Hier finden Sie » weitere Informationen.

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Postbank Wohnatlas 2020: Kaufpreise steigen stärker als im Vorjahr

In neun von zehn deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Kaufpreise für Wohnimmobilien im Jahr 2019 gestiegen. Bundesweit lag der inflationsbereinigte durchschnittliche Zuwachs bei 9,3 Prozent und damit 2,1 Prozent höher als im Vorjahr. Hinter diesem Wert verbergen sich wieder deutliche regionale Schwankungen. Das dokumentiert der Postbank Wohnatlas 2020. Erhebliche Preissteigerungen gab es sowohl in Ballungszentren als auch im ländlichen Raum.

„Niedrige Zinsen, große Nachfrage und knappes Angebot – das waren auch 2019 die wichtigsten Preistreiber am Immobilienmarkt″, sagt Eva Grunwald, Leiterin Immobiliengeschäft Postbank. Eine Trendwende sei derzeit in den meisten Regionen Deutschlands nicht in Sicht.

Für den Postbank Wohnatlas hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) untersucht, wie viel vom Einkommen das Wohnen zur Miete oder im Eigenheim kostet. Die Experten empfehlen, dass Wohnen nicht mehr als 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens kosten sollte. Für die 401 Kreise und kreisfreie Städte stellen sie anhand der durchschnittlich regional verfügbaren Haushaltseinkommen Modellrechnungen für die Finanzierung und für die Nettokaltmiete einer 70-Quadratmeter-Wohnung an. Demnach wäre 2019 in 379 von 401 Kreisen und kreisfreien Städten der Kauf einer 70-Quadratmeter-Wohnung für einen Durchschnittshaushalt finanzierbar gewesen. Die Mieten bleiben dort sogar unterhalb dieser 30-Prozent-Schwelle. In 84 Regionen mussten Eigentümer einen geringeren Anteil des Haushaltseinkommens für die Finanzierung aufbringen als Mieter für die örtliche Nettokaltmiete.

Der HWWI-Modellrechnung zufolge zahlten Bürger im deutschlandweiten Durchschnitt im vergangenen Jahr 13,4 Prozent (Vorjahr 13,0 Prozent) des regional verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete und 17,0 Prozent (Vorjahr 15,7 Prozent) für die Finanzierung einer Eigentumswohnung.

Als Paramater für die Finanzierung wurde mit einem Zinssatz von 2,45 Prozent, einer Anfangstilgung von vier Prozent und 20 Prozent Eigenkapital kalkuliert. Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notar oder Umbauten wurden nicht berücksichtigt.

Viele » regionale Ergebnisse hat die Postbank in Form von Tabellen und Grafiken veröffentlicht.  

 

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