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Schnellkredite für mittelständische Unternehmen

Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen für den Mittelstand beschlossen und einen KfW-Schnellkredit eingeführt. Dabei durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf die übliche Risikoprüfung sichergestellt, dass die Mittel rasch zur Verfügung stehen. Die Laufzeiten werden auf zehn Jahr verlängert. Grundlage des Programms ist der am 03. April 2020 von der EU-Kommission veröffentlichte angepasste Beihilfenrahmen (Temporary Framework).

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, wenn sie mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind und im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. Das Kreditvolumen hängt von den Monatsumsätzen ab und der Mitarbeiterzahl ab. Für eine Laufzeit von zehn Jahren gilt aktuell ein Zinssatz in Höhe von 3,0 Prozent. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, welche durch eine Garantie des Bundes abgesichert ist. Die Bewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig versicherte, sein Haus werde zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze.

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Immobilien-Bundesanstalt hat in 2019 mehr Wohnungen an öffentliche Hand verkauft

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat im vergangenen Jahr 306 von 460 Wohnungen an Gebietskörperschaften wie Kommunen oder zugehörige Gesellschaften verkauft. Der Anteil der Verkäufe an öffentliche Käufer ist damit von knapp der Hälfte auf zwei Drittel angestiegen. Werden alle Liegenschaften der Bima – Wohnungen, Gewerbeflächen und Grundstücke – betrachtet, so machen die Verkäufe an die öffentliche Hand nur etwa ein Viertel aus. Diese Bilanz zieht das Bundesfinanzministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Bevor die Bima Wohnungen und andere Liegenschaften auf dem freien Markt anbietet, kann sie den Kommunen den ersten Zugriff gewähren. Dieses Vorkaufsrecht wurde in den beiden vergangenen Jahren bei gut der Hälfte der Verkäufe eingeräumt. Ob und in welchem Umfang die Kommunen auf von ihnen erworbenen Flächen Sozialwohnungen bauen, entscheiden diese alleine. In 2020 plant sind nach Angaben des Ministeriums Liegenschaftsverkäufe mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Millionen Euro geplant. Der Wohnungsbau soll dabei eine wichtige Rolle spielen. Die bundeseigene Bima ist mit 466.000 Hektar und etwa 36.000 Wohnungen eine der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands.

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