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CO2-Komponente im Wohngeld beschlossen

Bund und Länder werden ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen – zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag Ende April angenommen. Ziel ist, einkommensschwache Haushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten. Künftig fließt dazu in die Wohngeldberechnung eine nach Haushaltsgröße und Einkommen gestaffelte CO2-Komponente als Zuschlag zu der berücksichtigenden Miete ein. 

Das zusätzliche Wohngeld wird im Jahr 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich betragen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Von der Maßnahme werden nach Schätzungen der Bundesregierung im kommenden Jahr etwa 665.000 Haushalte profitieren.

Die Mittel für Wohngeld, die sich Bund und Länder zur Hälfte teilen, werden um 120 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Bund und Länder finanzieren es zur Hälfte. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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Prognose zu Kaufpreisen und Mieten

Der Wohnungsmarkt ist kurzfristig eingefroren, aber nicht eingebrochen. Der Rückgang der Erstinserate und der Anstieg der Mietpreise reflektieren keinen Preiseffekt, sondern einen Strukturbruch. Mutmaßlich wurden die preiswerten Objekte zurückgezogen, weil sich dort der jetzt erforderliche Vermarktungsaufwand nicht lohnt. Umgekehrt werden hochwertige Objekte zurückgehalten, um die bisherigen Preise erzielen zu können. Diese Thesen stellt die empirica AG in einem neuen Papier „Corona und die Immobilienpreise″ vor.

Mittelfristig rechnen die Autoren der Untersuchung mit einer Delle von –10 bis –25 Prozent bei den Kaufpreisen und einem deutlich geringeren und kürzerem Rückgang der Mieten. Eine Stabilisierung der Kaufpreise sei bestenfalls ab Ende 2021zu erwarten. Einen leichten Anstieg von Kaufpreisen und Mieten sagen die empirica-Experten voraus, sobald und in dem Maße wie die Einwohnerzahl in Deutschland durch eine neue Außenwanderung wächst.

Die Erfahrungen der Corona-Pandemie werden darüber hinaus nach Auffassung der Autoren zu graduellen Präferenzänderungen auf dem Wohnungsmarkt führen. Sowohl angesichts der verstärkten Tätigkeit im Homeoffice als auch der Kontakt- und Ausgangssperren werden künftig spezifische Eigenschaften von Wohnungen etwas oder noch mehr als bisher schon in den Vordergrund rücken. Dazu gehören neben Lage und Ausstattung vor allem die Zahl der Zimmer (idealerweise pro Kind ein Zimmer plus Arbeitszimmer) und das Vorhandensein eines großen Balkons, besser eines eigenen Gartens, sowie ein großer Vorratsraum. Einfamilienhausähnliche Wohnformen und das selbst genutzte Wohneigentum werden demnach noch mehr, Mikro-Apartments und Co-Living hingegen weniger geschätzt werden als bisher.

„Leistbar sind die dazu erforderlichen, größeren Wohnungen allerdings nur, wenn wir es endlich, endlich schaffen, in den Schwarmstädten mehr Bauland im Außenbereich auszuweisen und das Bauen durch eine beherzte Entrümpelung der Vorschriften zu erleichtern, zu digitalisieren und zu beschleunigen″, so das Fazit von empirica.

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