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Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen und mehr Fördermittel

Mit der Verabschiedung des Wohnungseigentumsgesetzes ist auch der Weg für den vermehrten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos geebnet: Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Der Bund fördert den Kauf und die Errichtung von Ladestationen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden ab November mit einem Zuschuss.

Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland gefördert. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger. Außerdem muss die Ladestation über eine Normalladeleistung von elf Kilowatt verfügen. Sie muss intelligent und mit Blick auf die Netzdienlichkeit steuerbar sein.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt.

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440. Hier wird die KfW auch im November eine Liste der ge­förderten Ladestationen veröffentlichen. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

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Bevölkerungszahl erstmals seit zehn Jahren rückläufig

Am 30. Juni 2020 lebten 83,1 Millionen Menschen in Deutschland, so die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Damit ist die Bevölkerungszahl im 1. Halbjahr 2020 um 40.000 Personen zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang um 0,05 Prozent. Verursacht wird er durch die Corona bedingt seit März deutlich verringerte Zuwanderung.

Die Nettozuwanderung lag im den ersten sechs Monaten des Jahres mit 74.000 Personen deutlich unter dem Wert des Vorjahres (167.000 Personen). Zugleich überstieg die Zahl der verstorbenen Personen die der Lebendgeborenen um 112.000. Dieses Geburtendefizit konnte die Zuwanderung nicht ausgleichen.

Regional verlief die Bevölkerungsentwicklung deutlich unterschiedlich. Zehn der 16 Bundesländer verzeichneten einen Bevölkerungsrückgang. Am stärksten fiel der Rückgang in Berlin aus. Einem Anstieg der Bevölkerungszahl um 0,2 Prozent in der ersten Jahreshälfte 2019 stand in der ersten Jahreshälfte 2020 ein Rückgang um 0,2 Prozent gegenüber.

Zuletzt war die Bevölkerung im 2. Halbjahr 2010 gesunken, damals um 0,1 Prozent.

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