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Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer

Bundestag und Bundesrat haben dem Corona-Konjunkturpaket zugestimmt und so den Weg unter anderem für eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer geebnet. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wird der reguläre Satz von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von bisher 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Für Immobilienverwaltungen bringt dies erheblichen Mehraufwand insbesondere im Rechnungswesen mit sich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die in den unterschiedlichen Zeiträumen erbrachten Leistungen entsprechend den geänderten ge­setzlichen Bestimmungen korrekt abgerech­net werden.

Seit der Ankündigung der vorübergehenden Steuersenkungen ist beim VDIV Deutschland eine große Zahl an Fragen eingegangen: Welche Auswirkungen hat die vorübergehende Steuersenkung auf Verwaltergebühren, Handwerkerrechnungen und Vermietungsleistungen? Wie ist mit Vorauszahlungen umzugehen? Und was ist bei Betriebskostenabrechnungen zu beachten? Antworten darauf haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Wolfgang Wilhelmy zusammengetragen. Verbandsmitglieder erhalten die Handlungsempfehlungen bei ihrem jeweiligen Landesverband oder können sie im Intranet des VDIV Deutschland herunterladen.  

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Höchste Zeit für Ihre Bewerbung!

Für die beiden großen Ausschreibungen des Jahres rückt die Bewerbungsfrist in Reichweite: Bis zum 15. Juli können Sie sich noch auf eine fiktive, aber realitätsnahe Ausschreibung als » Immobilienverwalter des Jahres 2020 bewerben. Etwas mehr Zeit haben Sie, wenn Sie sich für das » VDIV-Stipendienprogramm 2020 bewerben wollen. Hier läuft die Frist am 26. Juli ab. Die Gewinner beider Wettbewerbe werden am 3. September 2020 im Rahmen des Festabends des » 28. Deutschen Verwaltertages in Berlin ausgezeichnet.

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