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Nachfrage-Boom bei Kaufprämie für E-Fahrzeuge

Im Oktober wurden mehr Kaufprämien für Elektroautos und Plug-in-Hybride beantragt als jemals zuvor. Die seit Monaten schon stetig steigende Zahl der Antragstellungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erreichte im Oktober einen neuen Höchststand: 32.324 mal wurde der Umweltbonus für die Anschaffung eines neuen elektrisch betriebenen Fahrzeugs angefordert, 100.000 mal seit Juli dieses Jahres und damit häufiger als im gesamten Jahr 2019, so die Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums. Diesen Trend will die Bundesregierung nun noch unterstützen. 

Am 16. November tritt eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Dann kann der BAFA-Umweltbonus auch mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Dazu gehören die Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Sofortprogramm „Saubere Luft“ sowie das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Die Bundesregierung führt den derzeitigen Nachfrage-Boom maßgeblich auf die im Rahmen des Konjunkturprogramms beschlossene Innovationsprämie zurück. Damit hatte der Bund die Subvention des Kaufs elektrisch und teilelektrisch betriebener Fahrzeuge verdoppelt – auf 9.000 bzw. 6.750 Euro pro Fahrzeug. Das Programm ist bis zum Jahr 2025 befristet, sofern die bereitgestellten Mittel nicht schon früher ausgeschöpft sind. Die Aufschläge aus dem Konjunkturprogramm werden nur bis Ende 2021 gewährt. Derzeit plädiert Bayerns Ministerpräsident Markus Söder dafür, die Kaufprämien nicht nur deutlich zu erhöhen, sondern auch den Zeitraum zu erweitern.

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Zensus 2022 im Mai ist beschlossen

Am 5. November hat der Bundestag dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ der Bundesregierung mehrheitlich zugestimmt. Der eigentlich für Mai 2021 geplante EU-weite Zensus wird damit erst im Mai 2022 stattfinden, die erforderlichen Datenzuführungen dem neuen Stichtag – 15. Mai 2022 – angepasst.

Als einen Grund für die Verschiebung führt die Bundesregierung den Personalmangel in den Statistischen Landesämtern an, pandemiebedingt hätten eigentlich mit den Zensusvorbereitungen befasste Kräfte die Gesundheitsämter unterstützen müssen.

Zudem seien die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung nach § 10 ZensG 2021 weit umfassender als beim Zensus 2011. Der VDIV Deutschland hatte sich schon seit Längerem nachdrücklich für einen späteren Termin eingesetzt, weil die notwendigen Vorbereitungen vor dem Hintergrund der Pandemie nicht zu treffen waren (» der VDIV berichtete).

Die alle zehn Jahre durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen setzen Vorgaben der Europäischen Union um. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission regelmäßig statistische Daten über ihre Bevölkerung und Wohnungssituation übermitteln.

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