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Zensus: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Verschiebung vor

Der Stichtag für die Durchführung des Zensus soll vom Mai 2021 um ein Jahr verschoben und die erforderliche Datenlieferung an den neuen Zensusstichtag angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat. Sollte aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer zwingender Gründe eine erneute Verschiebung erforderlich werden, soll die Bundesregierung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.

Die Bundesregierung begründet die Verschiebung damit, dass sich mit der Corona-Kreise auch bei der Aufgabenerfüllung der Verwaltung erhebliche Einschränkungen ergeben haben. In den Statistischen Ämtern von Bund und Ländern sei Personal für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen worden. Damit hätten die Vorbereitungsarbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden können.

Der VDIV Deutschland hatte sich in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine Verlegung des Zensus in das Jahr 2022 eingesetzt, da die notwendigen Vorbereitungen auch für viele Immobilienverwaltungen angesichts der Corona-Einschränkungen nicht zu meistern waren.

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Grüne wollen Kleingewerbe unterstützen

Selbständige und Kleinunternehmer aus dem Einzelhandel und der Gastronomie sollen einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Anpassung ihres Mietvertrages haben, wenn sie durch behördliche Nutzungseinschränkungen in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten. Das sieht ein Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Danach sollen Pachtminderungen oder auch Sonderkündigungsrechte möglich sein.

Nach Ansicht der Antragsteller darf das Risiko von Corona nach dem Immobilienboom der vergangenen Jahre nicht allein auf die Gewerbetreibenden abgewälzt werden. Vielmehr müssten die Risiken verteilt werden. Im Gegenzug sollen Vermieter das Recht erhalten, in solchen Fällen die Laufzeit von Immobilienkrediten für betroffene Flächen zu verlängern.

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