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Neugegründeter Beirat Innenstadt soll Lösungen für Corona-Folgen aufzeigen

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie haben gravierende Auswirkungen vor allem für den Handel, die Gastronomie und das Hotelgewerbe, aber auch andere für die Entwicklung der Innenstädte insgesamt. Um diesen zu begegnen, wird das Bundesbauministerium einen Beirat Innenstadt gründen. Er soll eine langfristige Strategie Innenstadt entwickeln und konkrete Handlungsempfehlungen sowie Maßnahmen für die Stadtentwicklung erarbeiten.

Neben ad hoc-Maßnahmen wie dem Konjunkturpaket brauche man langfristige Strategien, die man im Beirat Innenstadt gemeinsam angehe, so Minister Horst Seehofer. In dem Gremium sollen unter anderem Gewerbe- und Immobilienverbände, die Gastronomie, Kommunale Spitzenverbände und andere Bundesressorts vertreten sein. Sie sollen sich über die aktuelle Lage der Städte und zu erwartende Langzeitfolgen austauschen und innerhalb der nächsten acht bis zehn Monate eine Innenstadtstrategie zur Gestaltung resilienter Stadtzentren erarbeiten. Dabei sollen beispielsweise Themen wie Leerstandsmanagement, neue Formen der Beteiligung, Strategien mit dem Umgang mit neuen Arbeitswelten (Arbeit 4.0), Mobilität sowie Digitalisierung berücksichtigt werden.

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CO2-Preis für Wärme und Verkehr ab Januar 2021

Bundestag und Bundesrat haben mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Einführung eines in den nächsten Jahren steigenden CO2-Preises beschlossen. Ab 1. Januar 2021 werden klimaschädliche fossile Brennstoffe in den Sektoren Wärme und Verkehr zunächst mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Die dadurch entstehenden höheren Kosten sollen sinkende Strompreise für alle Haushalte zumindest teilweise kompensieren.

Die nun verabschiedete Gesetzesänderung setzt die Vereinbarungen des Vermittlungsausschusses vom 18. Dezember 2019 um und legt einen neuen Preispfad fest. Mit dem Anfangspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2026 erhöht sich der CO2-Preis auf 55 bis 65 Euro. Ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgen wird, soll im Jahr 2025 eine Evaluation ergeben. Das neue System erfasst sämtliche Brennstoffemissionen Deutschlands soweit sie nicht unter den EU-Emissionshandel (EU-ETS) fallen. Die Einnahmen des nationalen Emissionshandelssystems werden insbesondere für die Entlastung der EEG-Umlage und damit zur Senkung des Strompreises verwendet.

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