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Grüne fordern Bau- und Ressourcenwende

Der Bausektor gehört zu den Wirtschaftszweigen mit dem höchsten Ressourcenverbrauch. Hinzu kommt der Energiebedarf während der Nutzungsphase von Gebäuden. In der aktuellen Rohstoff- und Klimapolitik ist beides jedoch bislang weitgehend unberücksichtigt. Das will die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ändern. Als ersten Schritt zu einer Bau- und Ressourcenwende hat sie einen Antrag gestellt, der unter anderem einen gesetzlichen vorgeschriebenen Ressourcenausweis für Gebäude vorsieht.

Ein solcher Ausweis sollte in einem weiterentwickelten Gebäudeenergiegesetz, nämlich einem Gebäuderessourcengesetz, verankert werden, so der Vorschlag der Fraktion. Dort sollten auch Standards für den maximal möglichen Einsatz Grauer Energie festgelegt werden. Durch eine verpflichtende Lebenszyklusbetrachtung soll darüber hinaus dem möglichst sparsamen Einsatz klimaschonender und lokal gewonnener Baustoffe ein Vorrang eingeräumt werden.

Bei einer Novellierung der Musterbauordnung (MBO) sollen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zentral verankert und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Kosten, Energie- und Ressourcenaufwand für den Rückbau verbindlich festgelegt werden. Die Digitalisierung im Bausektor sowie die Wiederverwendung und das Recycling von Baumaterialien sollten gefördert werden.

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Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen und mehr Fördermittel

Mit der Verabschiedung des Wohnungseigentumsgesetzes ist auch der Weg für den vermehrten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos geebnet: Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Der Bund fördert den Kauf und die Errichtung von Ladestationen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden ab November mit einem Zuschuss.

Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland gefördert. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger. Außerdem muss die Ladestation über eine Normalladeleistung von elf Kilowatt verfügen. Sie muss intelligent und mit Blick auf die Netzdienlichkeit steuerbar sein.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt.

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440. Hier wird die KfW auch im November eine Liste der ge­förderten Ladestationen veröffentlichen. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

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