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Wohnkosten überlasten jeden Siebten in Deutschland

Im Jahr 2019 lebten deutschlandweit 11,4 Millionen Menschen in Haushalten, die von ihren Wohnkosten überlastet waren. Eine solche Überlastung liegt dann vor, wenn mehr als 40 Prozent des verfügbaren Einkommens für Wohnen ausgegeben werden, ob zur Miete wohnend oder als Eigentümer in den eigenen vier Wänden. Das ergab die Erhebung „Leben in Europa“ des Europäischen Statistikamtes Eurostat, deren Ergebnisse das Statistische Bundesamt (Destatis) zusammenfasst. Danach ist die Überlastungsquote seit dem Jahr 2014, als es noch 16 Prozent waren, leicht gesunken. 

Durchschnittlich 26 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens wendeten die Deutschen im Jahr 2019 für Miete und Nebenkosten oder eben für den Unterhalt ihres Wohneigentums auf. 2014 lag diese Zahl noch bei 27 Prozent.

Inwieweit Wohnkosten eine (zu hohe) Belastung darstellen, ist nicht nur eine Frage objektiver Kriterien, sondern auch der subjektiven Wahrnehmung. Hatten 2014 noch 17 Prozent der Bevölkerung ihre Wohnkosten als starke Belastung empfunden, waren es 2019 nach eigener Einschätzung 12 Prozent.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit seiner Überbelastungsquote auf Platz 4. Am stärksten von Wohnkosten überlastet sind die Griechen mit einer Quote von 36,2 Prozent. Der durchschnittliche Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen ist hier mit knapp 39 Prozent am höchsten. In Malta hingegen gaben die Menschen im Durchschnitt nur acht Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete und Nebenkosten aus, der europaweit geringste Anteil vor Zypern mit elf Prozent.

Einer Studie des IW Köln zum selben Thema aus dem Sommer dieses Jahres zufolge, wird Wohnen allerdings nicht für immer mehr Menschen zum unbezahlbaren Luxus. Dass der Quadratmeterpreis von Wohnungen bei Neuvermietungen gerade in den Großstädten deutlich gestiegen ist, ist zwar offensichtlich, in den sieben größten Städten betrug der Anstieg seit 2010 jährlich real 4,3 Prozent. Bis zur Corona-Pandemie seien aber auch die Einkommen der Mieterhaushalte stark gestiegen, nämlich um knapp sieben Prozent im bundesweiten Durchschnitt. Die Wohnkostenbelastung bleibe über die Jahre also praktisch konstant, so die Wissenschaftler.

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Grundsteuer: Baden-Württemberg legt als erstes eigenes Gesetz vor

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg am 4. November ein eigenes Gesetz zur Grundsteuer verabschiedet. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab und legt der Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 ein modifiziertes Bodenwertmodell zugrunde. Diese Bewertung basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Mit dem im Juli als Entwurf vorgelegten Gesetz zielt die Landesregierung darauf ab, das Wohnen zwar nicht zu verteuern, Brachflächen in Wohngebieten aber höher zu besteuern.

Auf die Bebauung eines Grundstücks kommt es für die Bewertung nach dem Baden-Württemberger Modell nicht an (» der VDIV berichtete). Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird das Bewertungsergebnis einer reinen Bodenwertsteuer durch einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent „modifiziert“. Das Ergebnis ist der Grundsteuerwert, der den im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärten Einheitswert künftig ersetzt. Kritik kommt nun u. a. vom Bund der Steuerzahler: Das Bewertungsmodell verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei insofern verfassungsrechtlich bedenklich.

Das Ende 2019 vom Bund verabschiedete Grundsteuer-Gesetz bezieht in die Neubewertung von Grundstücken neben Fläche und Bodenrichtwert auch die Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein. Die Bundesländer haben die Wahl, dieses Modell ab 2025 zu übernehmen, oder mit einem eigenen Gesetz von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Neben Baden-Württemberg werden auch Hamburg, Hessen und Sachsen diesen Weg gehen.


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