Archiv für die Kategorie News

Versorgungslücke bei altersgerechtem Wohnraum

Rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen werden in Deutschland bis zum Jahr 2025 fehlen. Das weist eine Evaluation des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ für die Jahre 2014 bis 2018 aus, die von KfW Research und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Auftrag gegeben wurde. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er-Jahre ins Rentenalter kommen, wird die Zahl der Haushalte mit eingeschränkter Mobilität der Analyse zufolge von derzeit etwa 3 Millionen auf 3,7 Millionen im Jahr 2035 steigen. Nach einer erstmalig repräsentativen Schätzung sind jedoch nur 560.000 Wohnungen barrierearm.

Seit dem Jahr 2009 gibt es das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Bundesregierung, um die notwendige Anpassung des Wohnungsbestandes voranzutreiben. Im Analysezeitraum, den Jahren 2014 bis 2018, wurden rund 99.000 Förderkredite und Investitionszuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro abgerufen, um insgesamt 189.000 Wohnungen umzubauen. Steigende gesetzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit in Mehrfamilienhäusern tragen zur Erhöhung des Anteils barrierearmer Neubauwohnungen bei, sodass bis zum Jahr 2035 mit jährlich etwa 52.000 neuen altersgerechten Wohnungen zu rechnen ist, mit weiteren 12.500 jährlich durch den Umbau im Bestand.

Für das Jahr 2020 hatte das BMI Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereitgestellt, 25 Millionen mehr als im Vorjahr. Am 25. November meldete die KfW bereits den Antragsstopp für Investitionszuschüsse zu barrierereduzierenden Maßnahmen. Die Bundesmittel für dieses Jahr seien aufgebraucht. Für das Jahr 2021 plant die Bundesregierung, das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit einem Fördervolumen von 75 Millionen Euro fortzusetzen. Zusätzlich soll den Ländern in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils eine Milliarde Euro für Investitionen im sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden, die ebenfalls für barrierefreie Neubauten und den Umbau im Bestand verwendet werden können.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Neue Anforderungen für Energieausweise

Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November gelten neue Anforderungen für die energetische Qualität von Gebäuden – und neue Regeln für die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen. Zwar gibt es nach wie vor den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis, jeweils mit einer Gültigkeit von zehn Jahren. Neu ist aber, dass künftig der Aufwand für eine Objektbegehung vermieden werden kann, die insbesondere die Ausstellung von Verbrauchsausweisen deutlich verteuert.

Immobilienbetreiber haben künftig die Möglichkeit, für die Erstellung eines Energieausweises auch Bildaufnahmen einzureichen. Sie müssen den Aussteller des Ausweises in die Lage versetzen, die energetischen Eigenschaften des Gebäudes zu beurteilen, beispielsweise anhand der Fassade, der Fenster, des Daches, der obersten Geschossdecke, der Decke unbeheizter Keller und der Heizungsanlage inkl. der Rohre in unbeheizten Kellern. Auch identifizierte energetische Schwachstellen des Objekts sowie an- bzw. umgebaute oder modernisierte Gebäudeabschnitte sind maßgeblich.

Je nach Art des Energieträgers für die Wärmeerzeugung sind künftig weiterführende Angaben zu machen, mit denen die CO2-Emissionen ermittelt werden können und verpflichtend auch im Energieausweis auszuweisen sind. Damit steigt dessen Aussagekraft und soll – in Verbindung mit den Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes – Objektbetreiber dazu motivieren, die Klimabilanz ihrer Immobilie zu verbessern.

Für den neuen Energieausweis relevant sind auch im Gebäude betriebene prüfpflichtige Klima- und Lüftungsanlagen. Anzugeben sind Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW zur Kühlung und darüber hinaus auch das Datum der nächsten Inspektion. Von der Prüfpflicht ausgenommen sind Klimaanlagen, die mit kontinuierlicher elektronischer Überwachung die Effizienz vorhandener gebäudetechnischer Systeme messen und automatisiert informieren, wenn die Effizienz sinkt.

Der Gesetzgeber räumt Ausstellern von Energieausweisen eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2021 ein. Bis dahin dürfen Energieausweise weiterhin nach den bisherigen Vorschriften erstellt werden.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular