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Grüne fordern CO2-Preis von 60 Euro pro Tonne

Die Fraktion die Grünen verlangte in einer Sitzung des Bundestagsplenums am 25. August in einem Antrag (19/32041) mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Hochwasser ziehen – Sofortprogramm Klimaschutz auf den Weg bringen“ ein umfassendes Sofortprogramm für mehr Klimaschutz. Das Programm zielt auf den Ausbau erneuerbarer Energien, die Verkehrswende, einen Vorstoß bei der Gebäudesanierung und die Dekarbonisierung der Wirtschaft ab.

Dafür schlägt die Fraktion die Einführung eines nationalen CO2-Mindestpreises von 60 Euro pro Tonne und einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2030 vor. In der Wirtschaft sollen mit Hilfe von Klimaschutzverträgen (Carbon Contracts for Difference) klimafreundliche Investitionen angekurbelt werden.

Weitere Vorschläge sind die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes im Gebäudebereich, das Verbot des Einbaus von Ölheizungen und der CO2-Preis beim Heizen soll vom Hauseigentümer getragen werden.

Im Verkehrssektor wirbt die Fraktion für das Einführen einer Tempobegrenzung von 130 Kilometer pro Stunde auf allen Bundesautobahnen. Die Mobilitätswende soll mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich beschleunigt werden.

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Sofortprogramm für Gebäude soll überarbeitet werden

Nachdem 2020 die Ziele im Gebäudesektor verfehlt wurden, haben die verantwortlichen Ministerien für Wirtschaft und Bau ein Sofortprogramm vorgelegt. Diese Maßnahme schreibt das Klimaschutzgesetz vor. Da die Untersuchung durch ein Gutachten ergab, dass das erarbeitete Sofortprogramm erst im Jahr 2025 Effekte zeigen soll, musste nachgebessert werden (» der VDIV berichtete).

Die Kritik des von Peter Altmaier (CDU) und Horst Seehofer (CSU) erarbeiteten Programms zielt im Wesentlichen auf dessen Effektivität ab. Zwei Millionen Tonnen CO2, die im Jahr 2020 verfehlt wurden, sollen zusätzlich eingespart werden. Dafür war das Aufstocken der Fördermittel für energetische Sanierungen um fünf Milliarden Euro angedacht. Experten meinten jedoch, dass die Werte, nicht wie im Sofortprogramm ermittelt, durch die Förderungsausweitung erreicht werden. Auch lasse sich die Wirksamkeit nicht von anderen Klimaschutzmaßnahmen abtrennen. Es gebe daher keinen Nachweis über die Wirksamkeit des Sofortprogramms und ob die Forderungen des Klimaschutzgesetztes somit erfüllt werden können.

Das Votum des Expertenrats soll nun, laut Sprecherin Altmaiers, berücksichtigt und das Sofortprogramm entsprechend nachgebessert werden. Wichtig sei der Gesamtblick auf die Gebäudeförderung, somit könne man einen Zusammenhang mit anderen Maßnahmen nicht ausschließen. Mit dem Gebäudesofortprogramm 2020 und den beschlossenen Klimamaßnahmen für 2022 würden zusätzliche Mittel für den Sektor frei werden. „Das Klimaschutzprogramm 2022 reagiert auf das novellierte Klimaschutzgesetz und ambitioniertere Klimaziele und denkt dabei die Lücke beim Gebäudebereich bereits mit”, so die Sprecherin.

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