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Anpassung der Steuerberatervergütungsordnung

Für die Berechnung einer Gebühr für Erklärungen im Zusammenhang mit dem ab 2025 anzuwendenden Grundsteuerrecht wird in § 24 Absatz 1 StBVV eine neue Nummer 11 a eingefügt. Sie regelt, dass in allen Ländern, die bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell anwenden, als Gegenstandswert der Grundsteuerwert – vergleichbar dem bisherigen Einheitswert – festgestellt wird. Er beträgt mindestens 25.000 Euro. In den Ländern, die sich für ein wertunabhängiges Modell entschieden haben, liegt kein vergleichbarer Grundsteuerwert vor. Hier wird für die Berechnung der Gebühr ein fiktiver Grundsteuerwert ermittelt. Dazu wird der Grundsteuermessbetrag durch die Grundsteuermesszahl dividiert. Auch der fiktive Grundsteuerwert beläuft sich auf mindestens 25.000 Euro. Der Bundesrat hat dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zugestimmt. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Rahmenplan für Zertifizierung liegt vor

Die zu lehrenden und zu prüfenden Sachgebiete sind gem. Anlage 1 ZertVerwV Grundlage der Immobilienwirtschaft sowie Rechtliche, Kaufmännische und Technische Grundlagen. Dabei unterscheiden sich die Stundenempfehlungen im Rahmenplan deutlich: Dieser sieht 10 Unterrichtseinheiten für die Grundlagen der Immobilienwirtschaft vor, 60 für die Rechtlichen Grundlagen, 20 für die Kaufmännischen und 30 für die Technischen.

„Basis für den erarbeiteten Rahmenplan ist eine schon zuvor erarbeitete Version, auf dem der von uns initiierte und bereits seit Juni 2021 existente IHK-Zertifikatslehrgang zum Fachmann bzw. zur Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung in Kooperation mit Going Public Akademie für Finanzberatung AG und der IHK Frankfurt am Main fußt“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Kaßler geht davon aus, dass erste Prüfungen zum Zertifizierten Verwalter Ende des 3. Quartals 2022 von Industrie- und Handelskammern angeboten werden.

Im Arbeitskreis des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) saßen insgesamt neun Akteure aus der Verwalterbranche – sieben Verwalterinnen und Verwalter stellten dabei die VDIV Landesverbände.  „Als Spitzenverband und Sprachrohr der Branche ist es für uns selbstverständlich, Know-how weiterzugeben“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Was offen bleibt, ist aktuell noch der im Koalitionsvertrag angekündigte „echte“ Sachkundenachweis. Der VDIV Deutschland warnt vor einer Parallelführung von Zertifizierung und Sachkundenachweis und fordert daher eine zeitnahe Gesetzesinitiative zur Einführung des Sachkundenachweises, damit Verwaltungen und Verbraucher die notwendige Planungssicherheit erlangen. „Wir stehen hier eng im politischen Austausch mit Bundestag und Ministerien, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Unabhängig davon empfehlen wir die Vorbereitungskurse von Landesverbänden und VDIV Deutschland zu absolvieren, um die Zertifizierung bestmöglich zu bestehen“, so Kaßler abschließend.

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