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Abschaffung der EEG-Umlage auf Juli 2022 vorgezogen

Im Koalitionsvertrag war die Abschaffung der EEG-Umlage erst ab Anfang 2023 vorgesehen. Mit der Streichung ab dem 1. Juli 2022, also ein halbes Jahr früher, reagiert die Bundesregierung auf die drastisch gestiegenen Energiepreise. Endkunden zahlen die EEG-Umlage bislang mit der monatlichen Stromrechnung. Die Einnahmen fließen zur Finanzierung des Ausbaus von erneuerbaren Energien auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Diese sollen die Streichung der Umlage in vollem Umfang an die Verbraucher weitergeben. Nach Einschätzung der Bundesregierung können Familien durch den Wegfall der Umlage rund 300 Euro im Jahr sparen. Die Einnahmeausfälle, die nun entstehen, werden vollumfänglich vom Bund aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet. Der EKF wird voraussichtlich um 6,6 Milliarden Euro belastet. Ursprünglich wurde die Umlage im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung vom Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wurde dem Verbraucher über die Stromrechnung abgerechnet.

Die Abschaffung der EEG-Umlage hat auch für alle Eigentümergemeinschaften, die eine PV-Anlage betreiben, gravierende Auswirkungen: Wird die PV-Anlage zur Allgemeinstromversorgung genutzt, so sind bislang nur Anlagen mit einer Leistung bis 20 Kilowattpeak von der EEG-Umlage befreit. Betreiber größerer Anlagen müssen eine reduzierte EEG-Umlage von 40 Prozent zahlen. Eine analoge Regelung gilt für Einzelanlagen. Die Umlagepflicht entfällt mit der Abschaffung der EEG-Umlage, so dass der Betrieb größerer Anlagen lukrativer wird. Der bislang bekannte Entwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht außerdem Neuregelungen der Einspeisevergütung vor. Ziel der Bundesregierung ist, den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern voranzutreiben.

Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe für ein EEG-Entlastungsgesetz hat sich der Deutsche Bundestag am 17. März in erster Lesung befasst. Der Entwurf wurde in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Beratung überwiesen.

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Deutlicher Anstieg der Treibhausgasemissionen in fast allen Bereichen

Dem Anstieg der Treibhausgasemissionen will die Bundesregierung mit einem Klimaschutz-Sofortprogramm entgegenwirken, so Patrick Graichen, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, anlässlich der Vorstellung der aktuellen Bilanz. Kern des Programms sei ein wesentlich höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien und die Abkehr von fossilen Energien in allen Bereichen. „Wir müssen es schaffen, dreimal so viele Kapazitäten wie bisher zu installieren, um den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern.“

Im Gebäudesektor verringerten sich die Treibhausgasemissionen um knapp vier Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und damit um 3,3 Prozent auf rund 115 Millionen Tonnen. Ziel laut Klimaschutzgesetz waren jedoch 113 Millionen Tonnen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, betonte: „Unsere Gebäude müssen wir auf Wärmepumpen umstellen und so schnell wie möglich aufhören Öl- und Gasheizungen einzubauen.“

Ein Referentenentwurf zum Sofortprogramm Klimaschutz befindet sich, derzeit in interner Abstimmung. Ein Gesetzentwurf soll somit in Kürze vorgelegt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/830) auf eine kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/628) hervor.

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