Archiv für die Kategorie News

Befristete Neubau-Förderung des Energieeffizienzhauses 40

Die Förderung des Effizienzhausstandards 40 gibt es künftig nicht mehr in der einfachen Variante, sondern ausschließlich in den Sonderklassen Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden die Stufe 40 plus. Außerdem können private und gewerbliche Antragsteller künftig nur noch eine Kreditvariante beantragen. Eine Zuschussvariante wird nur noch für Kommunen angeboten. Darüber hinaus haben sich Umfang und Inhalte der Förderung geändert. Für die EE-Stufe beträgt der Fördersatz 10 Prozent, für die beiden anderen Stufen 12,5 Prozent. Förderfähig sind jeweils maximal 150.000 Euro je Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden 30 Millionen Euro je Vorhaben. Dabei werden künftig ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Das Programm endet in dieser Form am 31.12.2022. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass das Budget früher ausgeschöpft ist. Ab diesem Zeitpunkt gibt es dann nur noch die Neubauförderung im Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit mit einem Fördersatz von 12,5 Prozent. Das ab Januar 2023 folgende Programm soll dann anspruchsvollere Fördervoraussetzungen haben und vor allem den Aspekt Nachhaltigkeit stärker berücksichtigen.

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Bundesrat bestätigt Gasspeichergesetz und Heizkostenzuschuss

Mit dem Gasspeichergesetz werden Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz und aus dem Baugesetzbuch vorgenommen. Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen danach zu festen Terminen bestimmte Mindestfüllstände erreichen. Beispielsweise sollen die Speicher am 1. Oktober zu mindestens 80 Prozent gefüllt sein. Ziel ist, die Abhängigkeit von russischen Energieimporten zu verringern und die Versorgungssicherheit vor allem im Blick auf den nächsten Winter zu erhöhen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es wird am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Empfänger*innen von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen werden angesichts der stark gestiegenen Heizkosten durch einen einmaligen Zuschuss entlastet. Ein Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug erhält einmalig 270 Euro. Für eine zweite Person im Haushalt erhöht sich der Betrag um 80 Euro, für jedes weitere Familienmitglied um je 70 Euro. Studierende und Auszubildende mit Anspruch auf staatliche Hilfen bekommen einmalig 230 Euro. Für die Zuschüsse ist insgesamt ein Budget von 370 Millionen Euro nötig. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten.

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