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Änderungsentwürfe der Bundesregierung am Energiesicherungsgesetz (EnSiG) sowie bei der AVBFernwärmeV sehen Preisweitergabe an Verbraucher vor

Anknüpfend an die geplanten Änderungen im Energiesicherungsgesetz hat das Wirtschaftsministerium letzten Freitag (1.7.) den Entwurf einer Änderungsverordnung zur Einfügung einer zeitlich erleichterten Preisweitergabeklausel in die AVBFernwärmeV vorgelegt. Diese enthält eine Regelung zur zeitlich erleichterten Preisweitergabe von Fernwärmeversorgungsunternehmen an ihre Kunden im Falle von verminderten Gasimporten. Es handelt sich dabei um eine Folgeregelung zu § 24 EnSiG für die nachgeordnete Marktebene Fernwärme. Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, hätten danach zeitlich befristet das Recht, die ihnen von ihren Gaslieferanten im Falle eines Gasnotstandes weitergebenen Preiserhöhungen an ihre Kunden weiterzugeben. Der Zeitpunkt der Weiterreichung der Preiserhöhung dürfte dann abweichend von den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten gewählt werden. Die ansonsten bestehende Systematik der Preisanpassung in der AVBFernwärmeV bliebe aber unverändert. Im Gegenzug erhielten die Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit sollen sowohl der Bundestag als auch Bundesrat noch in dieser Woche bis zum 8.7. und damit vor der Sommerpause darüber abstimmen.

Soweit das Preisniveau längerfristig derart hoch bleibt, ist klar, dass die monatlichen Hausgeldzahlungen in Eigentümergemeinschaften als auch die verlangten Vorauszahlungen für Betriebskosten in den Mietverhältnissen deutlich angehoben werden müssen, um einer erheblichen Nachzahlung bei der nächsten Abrechnung entgegenzuwirken. Verwaltungsunternehmen sollten ihre Kunden sensibilisieren, hier im Zweifel im Rahmen einer außerordentlichen Eigentümerversammlung über eine sofortige Anhebung der Hausgeldzahlung abzustimmen. Auch in laufenden Mietverhältnissen wäre eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien über die Anhebung der Vorauszahlungen möglich, auch wenn das Gesetz in § 560 Abs. 4 BGB eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen erst nach erfolgter Abrechnung vorsieht.

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Berliner Bündnis unterzeichnet

Die Idee hinter dem Bündnis: den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Dafür wird in der 22-seitigen Vereinbarung als zentrales Ziel der Neubau von mindestens 100.000 Wohnungen bis zum Jahr 2026 festgehalten. Im Berliner Modell sollen 50 Prozent davon an Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen vergeben werden. 35.000 Wohnungen sollen von landeseigenen Wohnungsunternehmen errichtet werden, 60.000 von privaten Wohnungsunternehmen und 5.000 von Genossenschaften. Bei der Neuvermietung aus Beständen großer privater Wohnungsunternehmen sollen 30 Prozent der Wohnungen WBS-Berechtigten zur Verfügung gestellt werden. 

Die regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey (SPD), betonte: „Mit unserem Wohnungsbündnis gehen wir das an, was wir auf Landesebene für die Berlinerinnen und Berliner erreichen können. Drei Schlüssel sorgen für mehr Zugang und Schutz insbesondere für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen – im Neubaubereich, bei der Neuvermietung von Wohnungen und bei der Mietenentwicklung im Bestand. Wir haben sehr ambitionierte Ziele vereinbart, um die Berliner Mischung in lebenswerten Stadtquartieren zu erhalten. Die Vereinbarung ist der erste Schritt für die weitere Arbeit des Bündnisses.“

Die Differenzen zum Vorgehen waren allerdings groß, sodass der Berliner Mieterverein und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) die Vereinbarung letztendlich nicht mitunterzeichneten. ZIA-Hauptgeschäftsführer, Oliver Wittke, begründete dies: „Wir unterstützen das Ziel, in einem gemeinsamen Kraftakt Antworten auf die wachsende Wohnungsnot und den großen Mangel an bezahlbaren energieeffizienten Mietwohnungen zu geben. Wir haben uns über Monate in Berlin eingebracht. Wir konnten allerdings am Ende nicht vorbehaltlos alle Punkte mittragen.“

Im Dezember 2022 ist ein weiteres Treffen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin geplant. Die Vereinbarung und vor allem ihre Umsetzung soll dann erstmals evaluiert werden. Die Bündnisvereinbarung finden Sie hier.

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