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VDIV und BID fordern Neustart für KfW-55 Programm: Wohnungsbau muss durch gezielte Förderimpulse dringend reaktiviert werden

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), der auch der VDIV angehört, hat sich mit einem dringenden Appell an politische Entscheidungsträger gewandt. Ziel ist es, die Realisierung von zehntausenden stockenden Wohnungsbauprojekten zu ermöglichen, die überwiegend nach dem Standard KfW-Effizienzhaus 55 (EH55) geplant wurden.

Die Hintergründe sind klar: Förderstopps, stark gestiegene Baukosten sowie die Zinswende haben zahlreiche Projekte zum Erliegen gebracht. Besonders betroffen sind Vorhaben, die nach dem EH55-Standard konzipiert, aber aufgrund veränderter Markt- und Förderbedingungen nicht umgesetzt wurden. Obwohl viele dieser Gebäudeplanungen noch heute über dem aktuellen ordnungsrechtlichen Mindeststandard liegen, fehlt ihnen der finanzielle Hebel zur Umsetzung.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 fordert die BID daher vier konkrete Maßnahmen:

1. Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 72 Monate: Unabhängig vom Datum der Antragstellung sollen alle Fördervorhaben eine einheitliche Fristverlängerung auf sechs Jahre erhalten. Nur so lassen sich Projekte unter heutigen Marktbedingungen wirtschaftlich umsetzen.

2. Wiedereinführung der KfW-55-Förderung: Zur Reaktivierung des Bauüberhangs soll die EH55-Förderfähigkeit befristet wieder eingeführt werden – wie im Koalitionsvertrag angekündigt. Laut BID könnten so bis zu 51.000 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern doch noch realisiert werden.

3. Anpassung der Förderbeträge und Schaffung von Anreizen: Eine Anpassung des Förderkreditbetrags auf mindestens 300.000 Euro pro Wohneinheit sowie ein Tilgungszuschuss vergleichbar zur früheren Förderung sind essenziell, um der inflationsbedingten Kostenentwicklung Rechnung zu tragen.

4. Klarstellung der Objektförderung: Die Förderung soll unabhängig vom Projektträgerwechsel erhalten bleiben – solange die technischen Anforderungen eingehalten werden. Dies schafft dringend benötigte Flexibilität bei der Realisierung von Bauvorhaben.

VDIV und BID warnen eindringlich: Ohne diese Maßnahmen drohe nicht nur der Verlust dringend benötigter Wohnungen, sondern auch ein nachhaltiger Rückschlag für die Bauwirtschaft, das Vertrauen von Investoren und die sozialpolitische Balance in vielen Kommunen. Jetzt müsse ein politisches Signal für Verlässlichkeit, Investitionssicherheit und klimagerechte Wohnraumschaffung gesetzt werden.

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Praxisleitfaden virtuelle Eigentümerversammlungen für 4.100 Mitgliedsunternehmen mit rabattierten Angeboten zum Einsetzen technischer Lösungen

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen im Oktober 2024 wurde eine langjährige Forderung des VDIV umgesetzt. Als Verband haben wir damit einen wichtigen Meilenstein für die Modernisierung und Zukunftsfähigkeit von Immobilienverwaltungen erreicht.

Virtuelle Versammlungen bieten eine zusätzliche Möglichkeit zur Beschlussfähigkeit von Gemeinschaften, bringen Flexibilität, entlasten Personal und machen innovative Arbeitszeitmodelle realisierbar. „Die virtuelle Eigentümerversammlung ist kein Selbstzweck, sondern Schlüssel zu mehr Innovation und Leistungsfähigkeit. Sie erhöht die Partizipation der Eigentümer, senkt die Belastung der Verwaltungen und macht Prozesse zukunftsfähig. Mit unserem Leitfaden geben wir den Unternehmen ein praxisorientiertes Instrument an die Hand, um den digitalen Wandel erfolgreich zu gestalten“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. 

Aber: Technik, Vorbereitung und Kommunikation müssen stimmen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes erreichten uns dazu zahlreiche Anfragen: Welche Software eignet sich? Welche Systeme sind stabil? Welche Anbieter liefern praxisgerechte Lösungen? Und was kostet es?

Um Mitgliedsunternehmen den Einstieg in digitale Versammlungsformate weiter zu erleichtern, haben wir einen Praxisleitfaden entwickelt und geben darüber hinaus einen Marktüberblick zu entsprechenden Softwarelösungen – von ERP-integrierten Lösungen über cloudbasierte Systeme bis hin zu lokal installierten Varianten.

Warum der Praxisleitfaden jetzt unverzichtbar ist und Kostenvorteile genutzt werden sollten:

Die Anforderungen an Vorbereitung, Technik und Kommunikation dürfen im Digitalisierungsprozess nicht unterschätzt werden. Der Praxisleitfaden unterstützt Immobilienverwaltungen mit Checklisten und gesetzlichen Hinweisen dabei, virtuelle Versammlungen rechtssicher und effizient umzusetzen. Er bietet Orientierung bei der Auswahl geeigneter Hard- und Software, berücksichtigt Datenschutzvorgaben und zeigt praxisnahe Wege, um technische Risiken auszuschließen. Ergänzend enthält er einen Marktüberblick über gängige Softwarelösungen – von ERP-integrierten Systemen bis hin zu spezialisierten Tools – und schafft damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Einführung virtueller Formate. Für die Mitgliedsunternehmen gibt es Vorteilsangebote der Anbieter zu deutlich geringeren Preisen. Die Angebote haben eine Laufzeit von sechs Monaten.

Der Praxisleitfaden steht ab sofort für VDIV-Mitgliedsunternehmen zur Verfügung unter: vdiv.de/publikationen

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