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Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen: Neuigkeiten aus Berlin

Nachdem die Forderungen nach Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen durch die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in Berlin immer größer wurde (» der VDIV berichtete), ist nun das notwendige Quorum erreicht worden. Das bedeutet, dass die Berliner über eine Vergesellschaftung von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen abstimmen dürfen – der Senat müsste dann einen Gesetzentwurf vorlegen. Zur Umsetzung ist er jedoch rechtlich nicht gebunden.

Nachdem mehr als sieben Prozent der stimmberechtigten Berliner das Volksbegehren unterschrieben haben, wird nun am 26. September, parallel zur Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl, abgestimmt. Die Enteignungsforderung betrifft rund ein Dutzend Unternehmen mit insgesamt 240.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Die Initiative möchte die Unternehmen mit Wiedergutmachungen von rund 10 Milliarden Euro in Form von Entschädigungsbonds, also Wertpapieren mit dem Nominalwert der Entschädigungshöhe, vergüten. Die Schätzung des Senats ist gut drei Mal so hoch und beläuft sich auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro. Die Höhe ist ein Grund, warum zahlreiche Kritik laut wird, vor allem vor dem Hintergrund, dass Berlin bereits jetzt hochverschuldet ist und die Entschädigungen die Stadt Milliarden kosten würde.

In der Politik ist derzeit keine Mehrheit für die Umsetzung absehbar. Für eine Enteignung sind die Jusos und die Linke. Dagegen positionieren sich die SPD, Teile der Grünen, FDP und CDU. Die Wohnungswirtschaft sieht die Gefahr, dass allein schon die Debatten über eine mögliche Enteignung interessierte Investoren abschrecken könnte. Um die Probleme auf dem Wohnungsmarkt zu lösen, sollte vielmehr der Wohnungsbau gestärkt werden – auch der geförderte.

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Niedersachen verabschiedet eigenes Grundsteuergesetz

Nachdem das Grundsteuergesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, sind die Bundesländer zu einer Entscheidung gezwungen: Wie wollen sie künftig ihre Grundsteuer berechnen? Zur Wahl steht das Bundesmodell oder eine eigenes. Niedersachen entschied sich nun Anfang Juli für Zweiteres (» der VDIV berichtete). Dafür soll ein Flächen-Modell genutzt werden, das zudem eine Lage-Komponente miteinbezieht.

Der Gesetzentwurf stammte von Finanzminister Reinhold Hilbers von der CDU. Er sieht einen deutlichen Vorteil seines Modells gegenüber dem Bundesmodell, da es einen geringeren Aufwand für Immobilieneigentümer und Verwaltungen gebe.

In Niedersachsen müssen nun ungefähr 3,6 Millionen Gebäude und Grundstücke neu bewertet werden. Eine Steuererklärung muss nur einmal abgegeben werden. Zu neuen Steuerbescheiden kommt es bei dem Flächen-Lage-Modell erst bei außerordentlichen Änderungen der Lageverhältnisse. Diese werde automatisiert von der Verwaltung überprüft. Als Indikator für die Lage werden die Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück genutzt. Da sie bereits für Bauflächen vorhandenen sind, bedeutet dies vergleichsweise wenig Aufwand.

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