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Neubauförderung: Künftig nur noch Geld für EH-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse

Nach dem überraschenden Förderstopp im Januar hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Neubauförderung neugeregelt und ein dreistufiges Programm auf den Weg gebracht: Der Effizienzhaus-Standard 55 und der einfache Standard 40 wurden komplett gestrichen. Ab 20. April konnten nur noch Fördermittel für die drei Sonderkategorien des EH-40-Standard beantragt werden – EE-Klasse, NH-Klasse, Plus-Klasse (= Stufe 1 der Neubauförderung). Die Fördersätze wurden im Vergleich zum Vorjahr halbiert, die Konditionen verändert und die Mittel auf eine Milliarde Euro gedeckelt. Sobald diese ausgeschöpft sind, sollte Stufe 2 beginnen. Das war noch am selben Tag der Fall. Seit 21. April gibt es ausschließlich Fördermittel für Häuser, die besondere Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Das muss durch das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ nachgewiesen werden. Private und gewerbliche Bauherren können diese Förderung nur als Kreditvariante mit Tilgungszuschuss beantragen. Er beträgt 12,5 Prozent. Die förderfähigen Höchstkosten betragen 150.000 Euro. Stufe 2 der Neubauförderung gilt nur bis zum 31. Dezember 2022. Dann beginnt Stufe 3. Darin sollen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker berücksichtigt werden. Die Details des Programms werden derzeit erarbeitet.

Die Empörung über den bereits ausgeschöpften ersten Topf ist groß. Das eingeräumte Förderkontingent sei nicht annähernd ausreichend, um den Bedarf zu decken, so lautet die Kritik aus der Wohnungswirtschaft. “Es war vollkommen klar, dass die vorgesehene eine Milliarde Euro angesichts des riesigen Bedarfs niemals ausreichen würde. Jetzt ist die grundlegend notwendige Unterstützung für das klimaschonende, bezahlbare Bauen innerhalb von Stunden wieder zum Erliegen gekommen. Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind in dieser von Unsicherheit geprägten Zeit wichtiger denn je. Leider ist das Gegenteil der Fall”, kritisiert Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Auch Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), spricht von einem „Debakel mit Ansage“. “Diejenigen, die effizient bauen wollen, werden verprellt, erneut wird die Branche in Unklarheit gelassen“, so Ibel.

Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude war am 27. April 2022 Thema einer öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie. Hintergrund war der abrupte Förderstopp im Januar und ein Antrag der Unionsfraktion an die Bundesregierung, diesen „mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen“ (Bundestagsdrucksache 20/524). In der Anhörung kritisierte GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser den Förderstopp im Januar als „Katastrophe“. Martin Pehnt, Geschäftsführer des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), Franz Michel vom Deutschen Mieterbund, Jan Witt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Sibylle Braungardt vom Öko-Institut forderten, dass Fördermittel schwerpunktmäßig für die Sanierung von Bestandsgebäuden eingesetzt werden müssen.

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Diskussion über zentrales Immobilienregister

Die Abgeordneten begründen ihren Antrag unter anderem damit, dass Einträge ins Grundbuch nicht zentral, sondern bundesweit in mehr als 200 Grundbuchregistern erfasst, zudem nicht vollständig digitalisiert und der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind. Durch mehr Transparenz bei den Eigentümerstrukturen könnten Geldwäsche verhindert und Spekulationen eingeschränkt werden. Neben der Nennung der Eigentümerschaft sowie sonstiger Nutzungsberechtigter soll das Register auch Angaben zu möglichen Rechtsinhabern, Hypotheken, Grundschulden oder Verpfändungen enthalten.

DIE LINKE erinnert daran, dass auch SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen die Einführung eines Immobilienregisters gefordert hatten. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundbuchverordnung und einen Entwurf für ein Gesetz, das die Überführung von Immobilien nach einer Kranzzeit in kommunales Eigentum regelt, vorzulegen. Die Vorlage wird nun in den zuständigen Ausschüssen diskutiert.

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