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Virtuelle Versammlungen für Aktionäre, aber noch nicht für Wohnungseigentümer

Pandemiebedingt ist es seit mehr als zwei Jahren kaum möglich, Eigentümerversammlungen durchzuführen und Beschlüsse für notwendige Gebäudesanierungen zu fassen. Beschlüsse und damit Sanierungen werden verschoben, währenddessen steigen die Material- und Handwerkerpreise, die Eigentümer zahlen drauf und der Klimawandel bleibt in weiter Ferne. Eine einfache Abhilfe wären Online-Versammlungen – doch diese sind bisher nicht rechtskonform.

Wenn die Regierung nicht schnell eingreift, sind weitere staatliche Förderungen und Zuschüsse notwendig, um Eigentum zu erhalten und Eigentümern nicht noch mehr zu schaden. Deshalb muss die Bundesregierung reagieren und die virtuelle Versammlungen auch für Wohnungseigentümergemeinschaften gesetzlich verankern. „Wenn die Bundesregierung weiter zögert, kann sie ihre Klimaziele abschreiben. Ohne digitale Versammlungen rasen wir sehenden Auges in den klimapolitischen Abgrund.“, ist sich Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland sicher. Er fordert die Bundesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass Eigentümerversammlungen auch in digitaler Form rechtssicher abgehalten werden können. Laut Bundesjustizministerium stellt der Entwurf des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften die Ausübung der Aktionärsrechte (Auskunftsrecht, Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht und Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung) bei der Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form sicher und enthält Modifizierungen, damit die Rechte der Aktionäre auch im virtuellen Format gewährleistet werden können. Wenn das bei Aktionärsversammlungen geht, sollte die Ausübung der Rechte von Eigentümern in der Online-Eigentümerversammlung auch gewährleistet werden können.

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Neuauflage: „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ nimmt Arbeit auf

Die Liste der Themen, die in der Präambel aufgeführt werden, ist lang: gute, faire Rahmenbedingungen, investive Impulse im Neubau wie im Bestand, der Zugang und die Nutzung guter Wohnungen für alle Menschen zu für sie bezahlbare Kosten, ein ausgewogenes wirksames soziales Mietrecht, effektive Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen, die Förderung von sozialem Wohnungsbau, von ökologischen und regenerativen Bauweisen und von Barrierefreiheit, die substantielle Steigerung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Bestand, die Begrenzung der Baukosten, Unterstützung bei der Eigentumsbildung, Verhinderung der Spekulation mit Wohnraum und nachhaltige Bodenpolitik. Den besonderen Schwerpunkt legt das Bündnis auf die Steigerung des verfügbaren Wohnraums insbesondere im bezahlbaren Segment. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, davon 100.000 öffentlich gefördert. Sylvia Pruß, Vizepräsidentin des VDIV Deutschland und bei der Auftaktveranstaltung für die Verwalterbranche anwesend, hat dazu eine klare Botschaft übermittelt: „Die Bestandsimmobilien dürfen nicht vergessen werden. Viele Wohnungseigentümergemeinschaften bestehen im Altbau. Dort gibt es unausgebaute Dachgeschosse, die genutzt werden könnten.“ Hier seien durch die Regierung Weichen zu stellen, da eine mögliche Umwidmung der Geschosse oft nicht geregelt ist. Daraufhin erwiderte die Bundesministerin Geywitz, dass sie sich die Thematik Dachgeschossausbau im WEG notiert habe.

Sylvia Pruß erklärte darüber hinaus, dass die Branche für Digitalisierung und energetische Sanierung einstehe, vor allem auch im Hinblick auf den zukünftig zu erreichenden klimaneutralen Wohnungsbestand. „Große Schwierigkeiten gibt es jedoch, da pandemiebedingt kaum Eigentümerversammlungen stattfinden konnten und die Sanierungsrate nun gegen Null geht“, erläutert Pruß. „Wir brauchen ein Instrument, das uns weiterhilft. Wir brauchen die Online-Eigentümerversammlung“, so die Vizepräsidentin weiter. Ministerin Geywitz erläuterte, dass sie zum Thema WEG-Onlineversammlungen bereits in Abstimmung mit dem Bundesjustizminister Buschmann stehe.

Fünf Arbeitsgruppen des Bündnisses werden sich in den kommenden Monaten mit den Themen Planungs- und Baubeschleunigung, Bodenpolitik, Klimaschutz und Bezahlbarkeit, Baukostensenkung und investive Impulse der öffentlichen Hand beschäftigen und einen Maßnahmenkatalog erarbeiten. Erste Ergebnisse sollen auf einem Bündnistag bezahlbarer Wohnraum im Herbst 2022 vorgestellt werden. Künftig soll einmal jährlich öffentlich Bilanz über die Umsetzung gezogen werden.

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