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Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beinhaltet umfangreiche Regelungen, die den Ausbau der Energienetze vorantreiben sollen. Unter anderem wird dem Ausbau von Hochspannungsleitungen ein „überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt. Die Netzplanung soll künftig konsequent am Zielt „Treibhausgasneutralität in 2045“ ausgerichtet werden. Dieses Ziel wurde unmittelbar in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.

In den Gesetzentwurf der Bundesregierung waren umfangreiche Änderungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie eingegangen (Bundestagsdrucksache 20/2402).  

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Breites Bündnis will ab 2024 mindestens 500.000 Wärmepumpen jährlich installieren

Um die Wärmepumpenproduktion und –installation sowie deren Netzanbindung voranzubringen, sind gemeinsame Anstrengungen notwendig, so das gemeinsame Credo. Die Unterzeichner der Erklärung wollen nun in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich entsprechende Umsetzungsschritte unternehmen.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) sowie die weiteren fünf Mitgliedsverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) begrüßen grundsätzlich die angestrebte Beschleunigung der Wärmewende und die Reduzierung der Abhängigkeit von Erdgasimporten bzw. generell von fossiler Energie im Gebäudesektor. Aus Sicht der Branchenverbände gilt es beim verstärkten Einsatz von Wärmepumpen Technologieoffenheit zu wahren, Abhängigkeiten zu vermeiden und die Verfügbarkeit von Wärmepumpen sicherzustellen. Wichtige Anreize für die Installation von Wärmepumpen sind nach Einschätzung des BID unter anderem eine zielführende Förderung und die Abgabenbefreiung für Wärmepumpenstrom.     

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