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Anpassung des Energiesicherungsgesetzes soll Versorgungssicherheit gewährleisten

Wirtschaftsminister Robert Habeck erklärte, man könne eine Verschlechterung der Lages des Gasmarkts nicht ausschließen und man müsse sich vorbereiten. Man schärfe die Instrumente, um dafür sorgen zu können, dass auch im Winter die grundlegende Versorgung weiterhin gewährleistet werden könne.

Zum wurde nun das bestehende Preisanpassungsrecht des § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) präzisiert und konkretisiert. Zudem ist ein neues, alternatives Instrument geplant (saldiertes Preisanpassungsrecht des § 26 EnSiG). Dabei handelt es sich um eine Vorkehrung, bei welcher die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung von Gas gleichmäßig auf alle Gaskunden verteilt werden können. Beide Optionen sollen derzeit nicht aktiviert werden, jedoch im Falle einer Verschärfung der Versorgungslage zur Verfügung stehen.

Des Weiteren wurden die gesetzlichen Möglichkeiten dafür geschaffen, dass der Bund kurzfristig Unternehmen, die essenzielle Aufgaben für die Versorgungssicherheit erfüllen, stützt oder sich an ihnen beteiligt. Solche Stabilisierungsmaßnahmen sollen Preisanpassungen zuvorkommen.

Und schließlich kann die Bundesregierung notfalls Maßnahmen zur Einsparung und Reduzierung des Verbrauchs verordnen.

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Bundesrat möchte Grundlage für CO2-Stufenmodell ändern

Der Vorschlag: Die Vorgaben für Energieausweise so anzupassen, „dass zukünftig der Energieverbrauch gemäß Energiebedarfsausweis für die Aufteilung der Kosten zwischen den Mietparteien zugrunde gelegt werden kann“. Nach Auffassung der Länderkammer hätte die Staffelung auf Basis des Gebäudestandards eine größere Steuerwirkung als die von der Bundesregierung geplante Abstufung nach dem tatsächlich abgerechneten Kohlendioxidausstoß, also nach dem Verbrauch. Darüber hinaus bittet der Bundesrat um Prüfung, wie Vermieter und Mieter von Wohnungen, die mit Wärme aus Anlagen versorgt werden, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden können. Außerdem dringt der Bundesrat darauf, Mietern zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen statt der vorgesehenen sechs Monate zwölf Monate Zeit zu geben.

Als Nächstes befasst sich die Regierung mit der eingereichten Stellungnahme, anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. „Verabschiedet er diesen, so wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten“, so der Bundesrat.

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