Archiv für die Kategorie News

Zertifizierung für Immobilienverwalter verschoben

 

Mit Inkrafttreten der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022.

In den letzten Monaten zeichnete sich jedoch bereits ab, dass bis dahin nicht alle Prüfwilligen eine entsprechende Zertifizierung bei den IHK durchlaufen können. In der Folge hätte es u.a. zu zahlreichen Klagen wegen Wettbewerbsverzerrung oder zur Beschlussanfechtung bei Beauftragung eines nichtzertifizierten Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kommen können.

Der VDIV Deutschland hatte daher wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gebeten, eine zeitliche Verschiebung der Zertifizierung zu prüfen, um eine Entzerrung der Situation zu ermöglichen. Auf Vorschlag des BMJ mit Zustimmung des Rechtsausschusses hat jetzt das Parlament des Deutschen Bundestages zugestimmt, die Regelung um ein Jahr zu verschieben.

In § 48 Absatz 4 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Ja­nuar 2021 (BGBl. I S. 34) wird daher die Angabe „1. Dezember 2022“ nunmehr durch die Angabe „1. Dezember 2023“ ersetzt.

Unbenommen davon bleibt die Regelung, wonach Personen, die am 1. Dezember 2020 Verwalter einer WEG waren, bis zum 1. Juni 2024 von der Zertifizierung befreit sind bzw. bis dahin als zertifizierte Verwalter gelten. Prinzipiell von der Zertifizierung befreit sind weiterhin Personen mit der Befähigung zum Richteramt, einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur/zum Immobilienkauffrau/-mann oder in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, einem Abschluss als Immobilienfachwirt/in oder einem Studienabschluss mit einem immobilienwirtschaftlichen Schwerpunkt.

Eine Zertifizierung ist keine gewerberechtliche Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Verwalter können ihre Tätigkeit daher auch ab Dezember 2023 grundsätzlich ohne Zertifizierung aufnehmen und dieser nachgehen.

 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Gaspreisbremse statt Gasumlage

Mit den Sabotageakten auf die Gaspipelines in der Ostsee hat der russische Angriffskrieg auf die Ukraine nach Einschätzung der Bundesregierung eine weitere Eskalationsstufe erreicht. Die neue Lage erfordert erneut eine konsequente Antwort, so Scholz, Habeck und Lindner in ihrem gemeinsamen Eckpunktepapier: „Mit einem umfassenden Abwehrschirm werden die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert.“ Die Finanzierung des Abwehrschirms soll über den bestehenden Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds gesichert werden. Das Maßnahmenpaket beinhaltet neben der Strom- und Gaspreisbremse vor allem direkte Stützmaßnahmen für Unternehmen und ein Energiekostendämpfungsprogramm.

Zur konkreten Umsetzung der Gaspreisbremse ist bislang noch wenig bekannt. Im Eckpunktepapier heißt es dazu: „Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Dadurch werden diese finanziell spürbar und sichtbar entlastet. Die Abfederung ist eine temporäre Maßnahme. Daher werden die Preise (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben.“ Eine bereits eingesetzte Expertenkommission zum Umgang mit den hohen Energiekosten soll zeitnah einen Vorschlag für eine Gaspreisbremse machen, so Wirtschaftsminister Robert Habeck. Dieser Vorschlag werde dann beraten und umgesetzt. Mehrere europäische Staaten haben bereits Obergrenzen bei den Gastarifen für Endverbraucher gesetzt. Ein EU-weit einheitliches Vorgehen gibt es jedoch nicht.

Nach wochenlangem Streit um die Gasumlage gab es zu diesem Stichwort vom Wirtschaftsminister bei der Ankündigung des Abwehrschirms nur magere Worte: „Sie war ein wichtiges Instrument für die Versorgungssicherheit. Jetzt gibt es andere Instrumente.“ Das Kabinett hat wenige Stunden nach der Ankündigung durch Minister Habeck eine Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung im Umlaufverfahren beschlossen. 

Die mit Blick auf die Gasumlage verabredete Mehrwertsteuersenkung bleibt allerdings erhalten: Vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 wird die Mehrwertsteuer auf Gas nur sieben statt 19 Prozent betragen. Die zur Finanzierung notwendigen Mittel sind im Abwehrschirm enthalten.

 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular