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Umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit den neuen Richtlinien wird die Sanierungsförderung an vielen Stellen weiter differenziert. Einige Beispiele:

  • Bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 soll ein neuer Bonus für die Serielle Sanierung in Höhe von 15 Prozent möglich sein.
  • Der im Sommer eingeführte Bonus für Worst-Performing-Buildings (WPB) soll von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE nutzbar sein.
  • Die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) soll künftig nicht nur für Neubauten, sondern auch in der Sanierung angesetzt werden.

Durch die mögliche Kumulierung der Boni ist damit bei der Sanierung zum Effizienzhaus 40 ein maximaler Fördersatz (inklusive Zinsvorteil) von 65 Prozent möglich.

Bei den Förderinhalten wird die Richtung hin zu erneuerbaren Energien, weg von fossilen Energieträgern, fortgeschrieben. Dabei werden die technischen Anforderungen vielfach erhöht. Auch dazu Beispiele:

  • Biomasseanlagen sollen bei der Sanierung zum Effizienzhaus nur noch förderfähig sein, wenn ihr Feinstaubausstoß 2,5 mg/m³ nicht überschreitet. Das entspricht den derzeitigen Anforderungen für den Innovationsbonus. Als Einzelmaßnahme müssen Biomasseanlagen denselben Grenzwert erfüllen und einen höheren jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad als bislang erreichen. Der Innovationsbonus wird gestrichen. Zudem werden Biomasseanlagen nur noch in Kombination mit einer Solarthermieanlage gefördert.
  • Bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus EE wird der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend.
  • Für Luft-Wasser-Wärmepumpen sollen bei der Sanierung zum Effizienzhaus ab Januar 2024 und bei der Einzelmaßnahme ab 2026 Anforderungen an die Geräuschemission des Außengerätes eingeführt und in den Folgejahren weiter verschärft werden.
  • Ab 2030 sind ausschließlich Wärmepumpen mit natürlich Kältemitteln förderfähig.

Auch bei vielen Details sind Neuerungen geplant: Neben dem hydraulischen Abgleich soll eine Heizlastberechnung Voraussetzung für die Förderung einer Wärmeerzeugungsanlage werden. Wenn eine Internetverbindung und eine technische Schnittstelle am Gerät verfügbar sind, muss Konnektivität hergestellt werden. Neu in die Förderung aufgenommen werden Mietkosten für eine provisorische Heizung nach einem Defekt für maximal ein Jahr. Ebenfalls neu ist die Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen durch Bauherren, wenn die fachgerechte Ausführung durch einen Energieeffizienz-Experten bescheinigt wird. Das Mindestinvestitionsvolumen bei Einzelmaßnahmen wird von 2.000 auf 5.000 Euro erhöht.

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Schlechtes Energieeffizienz-Zeugnis für Großteil der deutschen Heizungsanlagen

Um die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, muss der deutsche Wohnungsbestand fit zum Energiesparen gemacht werden. Potenzial hierfür bietet etwa die Optimierung des Heizungsanlagenbetriebs, wodurch laut Studie eine Effizienzsteigerung von 15 Prozent erzielt werden kann. 7 Prozent durchschnittliche Energieeinsparung seien durch kommerzielle Betriebsführung und Wärmecontracting, weitere 15 Prozent durch Monitoring und professionelle Betriebsführung und 20 Prozent durch verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung möglich. Auch die Dämmung der Gebäudehülle sei ein probates Mittel und biete ein Energieeinsparpotenzial von 30 bis 50 Prozent. Das Nutzerverhalten der Bewohner sei ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Hier können durch geeignete Maßnahmen, wie energiebewusstes Lüften und angepasste Raumtemperaturen könnten bis zu 15 Prozent Energie eingespart werden.

Auch die CO2-Emissionen, die durch Raumheizung und Trinkwassererwärmung entstehen, wurden in der VKW Studie betrachtet. Witterungsbereinigt sind sie im Jahr 2020 gegenüber 2018 bezogen auf die Wohnfläche bzw. Nutzeinheit um rund 13 Prozent gesunken. Im selben Zeitraum sind die Verbräuche jedoch nahezu gleich geblieben. Der Rückgang der CO2-Emissionen ist also nicht auf geändertes Verbrauchsverhalten, sondern auf den veränderten Energiemix und die veränderten Emissionsfaktoren zurück zu führen.

Die Techem Verbrauchskennwert-Studie 2021 basiert auf Daten aus dem Jahr 2020 zu Endenergie- und Wasserverbrauch sowie Kosten für Heizung und Warmwasser. Sie wurden in 2,1 Millionen Wohnungen in rund 176.000 Mehrfamilienhäusern erhoben. Die vollständige VKW-Studie finden Sie hier.

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