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Wohnungsneubau bricht ein: 6,9 Prozent weniger als im Vorjahr

Der negative Trend hat sich im Jahresverlauf verstärkt: Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohngebäuden verringerte sich im 2. Halbjahr 2022 um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im 1. Halbjahr 2022 betrug das Minus nur 2,1 Prozent. Deutliche Unterschiede gibt es bei den Entwicklungen der einzelnen Gebäudetypen: Besonders stark fiel der Rückgang mit 16,8 Prozent bei Ein- und Zweifamilienhäusern aus. Entsprechend nahm die Zahl der Baugenehmigungen für Privatpersonen um 12,6 Prozent ab. Auf Unternehmen entfielen 3,3 Prozent weniger Genehmigungen als im Vorjahr. Die Zahl der Genehmigungen für Wohnungsbauvorhaben der öffentlichen Hand hingegen stieg um 17,8 Prozent. „Zum Rückgang der Bauvorhaben im Jahr 2022 beigetragen haben dürften vor allem Materialmangel und hohe Kosten für Baumaterialien, Fachkräftemangel am Bau und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen“, so die Einschätzung des Statistischen Bundesamtes. Bundesbauministerin Klara Geywitz wies darauf hin, dass im Jahr 2022 mehr neue Wohnungen genehmigt, als in 2021 fertiggestellt wurden.

Eine aktuelle Umfrage der Unternehmensberatung Connekt unter Wohnungsunternehmen kam zu folgendem Ergebnis: 30 Prozent der Befragten gaben an, noch nicht begonnene Neubauvorhaben gestoppt zu haben. Bei derselben Zahl gehen aktuelle Neubauprojekte weiter wie bisher, bei 40 Prozent mit Einschränkungen. Etwa vier von fünf Unternehmen gehen davon aus, dass das Neubauvolumen mittelfristig deutlich zurückgehen oder gar zum Erliegen kommen wird. Gründe für die Einschränkungen beim Neubau sind vor allem die Zinsentwicklung (81 Prozent) und die Baukosten (79 Prozent).

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Zuschuss für Einkauf von Brennstoffen wie Öl, Pellets und Flüssiggas für Eigentümer – maximal 2.000 Euro

Die Antragstellung soll über eine Online-Plattform auf Länderebene ablaufen. Voraussetzung ist, dass sich im Jahr 2022 der Brennstoffpreis für Öl, Pellets, Flüssiggas und Kohle gegenüber dem Vorjahr mindestens verdoppelt hat. Der Bund stellt dafür ein Budget über 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit nicht für jede einzelne Wohnung ein Antrag gestellt wird, soll Antragsteller der Gebäudeeigentümer oder Vermieter bzw. deren beauftragtes Verwaltungsunternehmen sein.

Übernommen werden 80 Prozent der Mehrausgaben, maximal gibt es 2.000 Euro je Wohneinheit. Dies ist durch eine entsprechende Rechnung samt Zahlungsbeleg aus dem Jahr 2022 nachzuweisen. Beträgt die Steigerung weniger als 100 Euro, gibt es keinen staatlichen Zuschuss. Unter Zugrundelegung festgelegter bundeseinheitlicher Referenzpreise werden dabei die Beschaffungsmengen für ein Gebäude betrachtet. Sofern die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 bereits erstellt ist, bevor der Zuschuss von staatlicher Seite ausgekehrt wird, darf angenommen werden, dass dieser bei der darauffolgenden Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen ist. Auch hier gilt für die beauftragten Verwaltungsunternehmen, dass die Übernahme der Antragstellung und Übermittlung der erhaltenen Zuschüsse an die Messdienstleistungsunternehmen einen Verwaltungsmehraufwand darstellt, der gesondert zu vergüten ist.

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