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331 Mio. Tonnen CO2 zu viel: Geplante Klimaschutzmaßnahmen reichen nicht aus

Im Bericht werden zwei Szenarien angenommen: Wenn die bis zum jeweiligen Modellierungsbeginn gültigen Maßnahmen bei der Berechnung der zukünftigen Emissionen berücksichtigt werden, wird der Zielwert für das Jahr 2030 mit 63 Prozent Emissionsminderung gegenüber 1990 knapp verfehlt. Werden außerdem bereits konkrete geplante, aber noch nicht implementierte Maßnahmen ebenfalls in die Berechnung einbezogen, wird das 65-Prozent-Ziel erreicht. Nur: In den Jahren bis 2030 wird das Ziel erheblich überschritten. Dadurch entsteht bis 2030 eine Gesamtlücke von 331 bzw. 194 Millionen Tonnen klimaschädliche Treibhausgasemissionen. In beiden Szenarien verfehlen die Sektoren Verkehr (210 bzw. 187 Millionen Tonnen), Gebäude (96 bzw. 34 Millionen Tonnen) und Industrie (83 bzw. 51 Millionen Tonnen) ihre Ziele.

Insgesamt belegt der UBA-Bericht auch, dass die Klimaziele näher gerückt sind. Immerhin ging die vorherige Analyse noch von einer Lücke von 1.100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus. Sie wurde also zu 70 bis 80 Prozent geschlossen. Doch die verbleibende Diskrepanz zwischen tatsächlichen und angestrebten klimaschädlichen Treibhausgasemissionen wird den aktuellen Projektionen zufolge nicht vollständig durch die bislang beschlossenen Maßnahmen ausgeglichen werden.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Klimaschutzprogramm 2023 kommt der Expertenrat für Klimafragen zu einem ähnlichen Ergebnis: „Mit dem Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung ein umfangreiches Programm von rund 130 Maßnahmen vorgeschlagen. Bei konsequenter Umsetzung des Programms soll sich die kumulierte Lücke zum KSG-Zielpfad für die Jahre 2021 bis 2030 bis auf rund 200 Mt CO2-Äq. verringern. Damit hat das Klimaschutzprogramm einen zwar hohen, aber gemäß Klimaschutzgesetz (KSG) unzureichenden Minderungsanspruch. Die Bundesregierung legt dabei nicht dar, wie die verbleibende Differenz zu den KSG-Zielen geschlossen werden soll.“

Gerade in den Sektoren Energie und Industrie, aber auch im Gebäudesektor sieht der Expertenrat die Chance, durch die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm signifikante Treibhausgasminderungen erzielen zu können. Diese hingen jedoch stark von der Umsetzung der GEG-Novelle ab, betonte der Vorsitzende des Expertenrates, Hans-Martin Henning: „Wir vermuten, dass die angenommene Treibhausgasminderung im Gebäudesektor geringer ausfallen dürfte als im Gutachten errechnet. Dafür ist vor allem die erwartbare, wesentlich geänderte Ausgestaltung des GEG verantwortlich. In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Unionsfraktion (Bundestagsdrucksache 20/7923) hatte die Bundesregierung erklärt, ihr lägen noch keine abschließenden Abschätzungen dazu vor, mit welchen CO2-Einsparungen durch die Umsetzung der Novelle des GEG zu rechnen sei (Bundestagsdrucksache 20/8076). 

Insgesamt fehlen aus Sicht des Expertenrats ein zusammenhängendes, in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept und ein übergreifender Maßnahmenrahmen.

Den Projektionsbericht 2023 für Deutschland können Sie hier in voller Länge lesen.

Die Stellungnahme des Expertenrates zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 ist hier hinterlegt.

 

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Hohes Einsparpotenzial bei Büroflächen des Bundes

Die Analyse des Beratungsunternehmens geht deutlich über die Berechnungen des Bundesrechnungshofes hinaus. Dieser hatte das Einsparpotenzial bei zivilen Bundesbehörden mit bis zu 20 Prozent der Flächen und bis zu 300 Millionen Euro Kaltmiete beziffert. Außerdem hatte die Finanzaufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass der Bund durch Flächeneinsparungen auch den durch das Betreiben und Bauen seiner Gebäude verursachten Ausstoß klimaschädlicher Gase reduzieren und einen Beitrag für eine klimaneutrale Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 leisten würde. „Der Bund hat es bisher versäumt, seine Büroflächen an flexible Arbeitsformen und den dadurch gesunkenen Bedarf anzupassen. Er leistet deshalb unnötige Ausgaben in Millionenhöhe“, so das Fazit des Bundesrechnungshofes. „Der Bund plant und nutzt seine Bürogebäude weiter nach jahrzehntealten Richtlinien. Sie werden den flexiblen Arbeitsformen nicht mehr gerecht und müssen aktualisiert werden. Der Bund sollte überzählige Büroflächen abgeben und Neubauten auf ein Mindestmaß beschränken.“ Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, unverzüglich zeitgemäße Vorgaben für eine bedarfsgerechte Büroflächenplanung einzuführen und ein Programm aufzusetzen, dass seine Behörden zu Flächenreduzierungen verpflichtet. Moderne Konzepte wie die Nutzung eines Büroarbeitsplatzes durch mehrere Beschäftigte beim Desksharing-Modell ließen sich zeitnah und ohne größeren Investitionsaufwand in den bestehenden Gebäuden umsetzen.

Das Beratungsunternehmen sieht noch weitere Ansatzpunkte: „Ein weiteres Problem der Behörden ist, dass deren Gebäude oftmals über die gesamte Stadt verteilt sind. Kooperatives Arbeiten wird in einem solchen Umfeld weniger gefördert“, erklärt Marco Haas, Partner bei combine. Ein Lösungsansatz sei die Konsolidierung von Behördenflächen an einem Standort, um sowohl Flächen als auch Laufwege mit Mitarbeiter und Bürger zu sparen, Synergieeffekte zu schaffen und das Potenzial für den Austausch unter Kollegen zu erhöhen

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