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Kabinett beschließt Solarpaket I und Erleichterungen im Mess- und Eichrecht für Smart-Meter-Gateways

Von den entsprechenden Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und diversen energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften erwartet die Bundesregierung eine Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik in der Freifläche und auf dem Dach. Bis 2026 soll der jährliche Zubau von 7,5 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt verdreifacht werden, so Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Vor allem für Mehrfamilienhäuser setzt das Solarpaket I zahlreiche Anreize (wir berichteten bereits). Nach dem neuen Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) dürfen Betreiber von PV-Anlagen den auf oder am Gebäude erzeugten Strom Letztverbrauchern im Gebäude (Mietern und Eigentümern) zur Eigennutzung zur Verfügung stellen, ohne – wie bisher – sämtliche Pflichten eines Stromversorgers erfüllen zu müssen. Das Mieterstrommodell wird vereinfacht und für Gewerbegebäude geöffnet. Bei Balkonsolarganlagen fallen zahlreiche bürokratische Hürden weg. Zudem werden rückwärtslaufende Zähler vorübergehend bis zum Einbau eines neuen Zählers geduldet.

Das Solarpaket I wird von Erleichterungen im Mess- und Eichrecht für sogenannte Smart-Meter-Gateways flankiert. Diese hat das Kabinett mit Entwürfen eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes und einer vierten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen. Vorgesehen ist eine unbefristete Eichfrist. Außerdem soll die Eichfrist nicht durch ein Software-Update vorzeitig erlöschen. Vorgelagerte Genehmigungsverfahren und Stichprobenprüfungen durch die Eichbehörde sollen gestrichen werden. Ziel der Regelungen ist, den Bürokratieabbau voranzutreiben und durch den Abbau von Regelhemmnissen die intelligente Digitalisierung der Energiewende zu vereinfachen, so das BMWK.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung finden Sie hier,  den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes hier und den Verordnungsentwurf hier.

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IW Köln: Versorgungslücke bei barrierereduzierten Wohnungen

Grundlage der Berechnungen ist die Sonderauswertung des Mikrozensus 2022. Daraus ergibt sich dem IW Köln zufolge für das Jahr 2022 ein Bestand von 1,0 Millionen Wohnungen mit besonderen bzw. 1,2 Millionen mit mittleren Barrierefreiheitsmerkmalen. Dem stehen gut 3,0 Millionen Haushalte mit mobilitätseingeschränkten Personen gegenüber. Vielerorts sieht die Situation der betroffenen allerdings weit schlechter aus, als die durchschnittliche Quote von 33 Prozent vermuten lässt. Zum einen verbergen sich dahinter erhebliche regionale Schwankungen: In Brandenburg stehen mit 75 barrierereduzierten Wohnungen auf 100 mobilitätseingeschränkte Haushalte überdurchschnittlich viele altersgerechte Wohnungen zur Verfügung. Weit unter dem Durchschnitt ist die Quote dagegen in Thüringen (15,5 Prozent), Hessen (19,4 Prozent) und Sachsen (19,7 Prozent). Zum anderen werden viele der vorhandenen Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt auch von Haushalten bewohnt, die keinen konkreten Bedarf an einer barrierereduzierten Ausstattung haben. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass im Jahr 2040 etwa zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen werden. „Beim altersgerechten Wohnen rollt die nächste Krise auf uns zu und trifft uns fast unvorbereitet“, warnt IW-Immobilienexperte Philipp Deschermeier. „Wegen der langen Vorlaufzeit bei Planung und Bau brauchen wir Antworten besser heute als morgen. Die Bundesregierung muss den altersgerechten Umbau und den Neubau viel stärker fördern und erleichtern.“

Die IW-Studie ist hier abrufbar.

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